Das Auto wurde auf dem unbewachten Werksgelände abgestellt, weil es den nächsten morgen in die Werkstatt sollte. Den Schlüssel warf der Versicherungsnehmer in den Briefkasten der Werkstatt, der außen angebracht war.
Briefkasten nicht einbruchsicher
Dieser Briefkasten war nicht einbruchsicher und so hat ein Dieb, der die Situation beobachtete, den Schlüssel aus dem Briefkasten geholt und dass Auto gestohlen. Der Versicherungsnehmer berief sich auf seinen Diebstahlschutz und verklagte seine KFZ Versicherung, welche die Zahlung verweigerte. Auch in der zweiten Instanz bekam der Autofahrer kein Recht.
OLG Celle
Das Auto wurde auf dem unbewachten Werksgelände abgestellt, weil es den nächsten morgen in die Werkstatt sollte. Den Schlüssel warf der Versicherungsnehmer in den Briefkasten der Werkstatt, der außen angebracht war.