Versicherer nutzen eine Datenbank, um die Versicherungswürdigkeit der Verbraucher zu prüfen. Die Angaben kann man als Verbraucher in Form einer Selbstauskunft prüfen lassen.
Abgelehnt bei der Versicherung
Da wundert man sich. Man möchte eine Versicherung abschließen und erfährt eine Ablehnung. Wie kann denn das sein? Eine mögliche Ursache für die Ablehnung ist, dass der Versicherer den potenziellen Neukunden als nicht-versicherungswürdig bewertet. Möglich wird diese Einschätzung durch das HIS; das Hinweis- und Informationssystem, dem die Versicherer Auffälligkeiten bei Versicherungsfällen melden.
Die Auskunftei der Versicherungswirtschaft
Ähnlich der SCHUFA AG, die Daten über Kreditnehmer sammelt und damit Vermieter, Bankunternehmen oder andere Beteiligten eines Geschäftsvorgangs über die Kreditwürdigkeit der Verbraucher informieren, funktioniert die so genannte HIS. Hier werden Daten über Versicherungsnehmer gesammelt. Wer als Versicherter also besonders häufig Schadensfälle geltend macht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Namen im Verzeichnis der Auskunftei Informa Risk and fraud Prevention GmbH finden. Mit der Auflistung sollen Doppelversicherungen verhindert werden, aber auch Missbrauch bei Versicherungen vorgebeugt werden. Daten werden hier vier Kalenderjahre gespeichert und nach Ablauf dieser Frist wieder gelöscht.
Aufgelistet ist ein bunter Strauß Versicherungen
Aufgelistet werden in der Datenbank der Auskunftei alle möglichen Versicherungen wie Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rechtschutz-, Haftpflicht- und KFZ-Versicherungen und viele mehr. Zwar müssen die Versicherer ihre Kunden über den Eintrag informieren, es lohnt sich aber trotzdem für den Verbraucher eine Selbstauskunft zu beantragen. Denn wie überall, wo Daten gesammelt werden, kann es auch bei der HIS zu Fehlern kommen. Diese Anfrage ist einmal jährlich kostenlos möglich, und muss schriftlich beantragt werden. Nähere Informationen gibt es auf der Webseite informa-irfp.de