Interessantes Urteil zum Sorgerecht nach einer Scheidung hat das Amtsgericht München Az. 551 F 5932/09 gesprochen.
Wenn beide das Sorgerecht haben
Das Kind lebte bei der Mutter wobei beide das Sorgerecht für das Kind gemeinsam hatten. Weil das Kind bei seiner Mutter lebte müsste diese auch arrangieren dass auch der Vater Umgang mit dem Kind haben kann.
Die Mutter hatte aber andauernd verhindert dass der Vater Kontakt mit seinem Sohn haben konnte, obwohl wie oben geschrieben, beide gemeinsam das Sorgerecht hatten.
Nicht uneinsichtig sein
Der Vater wehrte sich und das Gericht hat dann eine Beratungsstelle und eine Umgangspflegerin eingeschaltet, die über ein Meditationsverfahren versuchte zu vermitteln, doch alles nützte nichts. Die Mutter weigerte sich weiterhin und selbst eine Androhung von Zwangsgeld machte die Mutter nicht einsichtig.
Verlust des Sorgerechts
Inzwischen lebt der Sohn bei seinem Vater, der inzwischen weitgehend allein das Sorgerecht über seinen Sohn hat. Wenn kein Grund besteht dem Vater das Kind zu entziehen droht dem Uneinsichtigen der Verlust des Sorgerechtes, deshalb sollte jeder gut überlegen der das Sorgerecht hat ob er dem Kind ein Elternteil nur aus verletztem Stolz entzieht.
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M.SauerbreiEin Kommentar
Guten Abend
ich hätte gerne gewußt ob das Urteil nur für Bayern / München gilt,
oder ob das Länderübergreifend für Hessen
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uweEin Kommentar
Diese Antwort kann sicher niemand geben, vielleicht nimmt man in anderen Bundesländern dieses Urteil auf und netscheidet ähnlich aber da sollte man besser bei einem Anwalt nachfragen.
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inanaEin Kommentar
Hallo,wir haben den selben Fall!Mein Partner war verheiratet und hat jetzt das Umgangsrecht beantragt da er leider damals auf drängen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht abgegeben hat(begründet hat sie das damit wenn eins der Kinder krank wird braucht sie immer untreschrift ect weil er damals Montage gearbeitet hat)Das Umgangsrecht hat er nun seit gut einen halben Jahr!Nur die „Mutter“ lässt die Kinder nicht zu ihm…sie manipuliert die Kinder,hetzt sie stark gegen den Vater auf und hat jetzt sogar den Sohn(8Jahre alt) in einer Klinik psychisch kranker Kinder angemeldet zur angeblichen ambulanten Therapie.Dies kommt daher weil der Sohn nicht so leicht zu beeinflussen ist wie die grössere Schwester(10Jahre) und wir am 15.02.2011 eine Anhörung (die dritte) vor Gericht haben,wobei beide Kinder nochmals angehört werden sollten!Ich selber bin Mutter von drei Kindern und kann nur sagen was die Frau da abzieht ist eine seelische Vergewaltigung an den Kindern!!!Ich finde das ganz schlimm das solche Frauen dann eine solche Macht besitzen und das ganze zu ihren gunsten ausnutzt…was sie dabei an den Kindern kaputt macht ist ihr echt Sch…..egal!Aber was sollen wir da jetzt noch tun?????