In den nächsten Monaten werden viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Information erhalten, dass sie einen Zusatzbeitrag zu den bisherigen Krankenkassenbeiträgen bezahlen müssen. Dies ist durch das am 01.01.2009 im Rahmen der Gesundheitsreform in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz möglich geworden.
Erhöhung möglich ohne Prüfung des Einkommens
In Folge dieses Gesetzen dürfen die gesetzlichen Krankenkasse ohne vorherige Prüfung des individuellen Einkommens einen zusätzlichen monatlichen Beitrag in Höhe von bis zu 8 Euro pro Versicherten verlangen. Daher werden viele Krankenkassen auf diese Möglichkeit zurückgreifen, um ihre finanzielle Lage zu verbessern.
Kein Zusatzbeitrag bei Grundsicherung im Alter
Eine Ausnahme gilt für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die diese aufgrund der Bestimmungen des SGB XII (§§ 41 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) die Grundsicherung erhalten. Dieser Personenkreis muss den Zusatzbeitrag nicht zahlen, sondern der Sozialhilfeträger muss diesen Betrag übernehmen, wenn er auch den Beitrag zur Krankenversicherung bezahlt.
Grundsicherungsempfänger nach SGB II müssen zahlen
Keine Ausnahme gibt es allerdings für Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II, denn diese müssen als Arbeitssuchende, die die staatliche Unterstützung erhalten, diesen Beitrag selbst leisten.
Widerspruch einlegen
Sollten Sie als Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, also Grundsicherung im Alter oder bei einer Erwerbsminderung, zum Beispiel Schwerbehinderte, so können Sie bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages durch die gesetzliche Krankenkasse auf die Ausnahmeregelung hinweisen.