Es gibt in Deutschland immer mehr Selbständige und rund fünf Millionen Menschen können zur Zeit von sich behaupten, dass sie ihr eigener Chef seien. Damit einher geht, dass diese Menschen auch für ihre Alterssicherung privat Vorsorge treffen müssen und gleichzeitig das Risiko eingehen bei einer möglichen Insolvenz auch ihre Altersvorsorge zu verlieren.Doch hier kann man vorbauen.
Altersvorsorge insolvenzsicher machen
Ganz wichtig für Selbständige zu wissen ist, dass es Möglichkeiten gibt eine private Lebensversicherung so zu gestalten, dass sie von einer Pfändung im Falle einer Insolvenz, nicht betroffen ist. Hierfür schließt man statt einer kapitalbildenden Lebensversicherung eine pfändungssichere Rentenversicherung ab. Grundlage hierfür ist, dass die Leistungen aus einer solchen Police nur als lebenslange Rente nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden dürfen. Ebenso ist auch die Inanspruchnahme bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit möglich. Eine Auszahlung einer Kapitalleistung, hiervon ausgenommen ist ein Todesfall, ist ebenso ausgeschlossen, wie auch dass über die Ansprüche aus dem Vertrag verfügt werden darf, was bedeutet, dass dieser weder beliehen, verpfändet, abgetreten oder gekündigt werden darf. Ebenso ist eine Übertragung an Dritte nicht möglich.
Kapitalbildende Lebensversicherung in pfändungssichere Rentenversicherung umwandeln
Möchte man seine bestehende kapitalbildende Lebensversicherung in eine pfändungssichere Rentenversicherung umwandeln, so ist die jederzeit möglich, allerdings darf dann die staatliche Zulage nicht zur Aufstockung der Altersvorsorge beim entsprechenden Versorgungswerk genutzt werden, sondern muss ebenfalls in die private Rentenversicherung fließen.