Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die eigentlich jeder haben sollte, denn sie deckt für wenig Geld eine große Schadenssumme ab, denn jeder kann unbeabsichtigt einen großen Schaden verursachen, der vom eigenen Geld nicht zu bezahlen ist.
Keine Deckung für alle Schäden
Aber die private Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab, zumindest gibt es bei einigen Versicherungen Einschlüsse beim Versicherungsschutz sowie auch Ausschlüsse.
Dazu gehören auch gemietete oder geliehene Sachen!
Da wird die Bohrmaschine vom Freund ausgeliehen oder der Rasenmäher vom Nachbarn und dies will man auch wieder funktionierend zurück geben. Ist es kaputt wird oft an die private Haftpflichtversicherung gedacht, da diese nach Meinung vieler Sachen ersetzt, die man anderen aus Unachtsamkeit kaputt macht.
Ausschluss bei vielen Privathaftpflichtversicherungen
Viele private Haftpflichtversicherungen schließen allerdings Sachen aus, die entweder geliehen oder gemietet wurden. In jedem Versicherungsvergleich der privaten Haftpflichtversicherung kann man den Leistungsvergleich anklicken und da ist zu sehen, dass gerade die günstigen Versicherungspolicen, diesen Schaden nicht ersetzen.
Andere haben eine Höchstgrenze bei gemieteten und geliehenen Sachen von 1.500 Euro und eine Selbstbeteiligung von 100 Euro pro Schaden. Da diese Schäden nicht selten sind bieten auch viele der Haftpflichtversicherungen diesen Schutz nicht.
Achten sie daher, dass geliehene und gemietete Sachen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.