Wenn man das Opfer eines Schaden durch den Nutzer eines nicht zu ermittelnden oder pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges wird oder aber mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich oder rechtswidrig geschädigt wird, so hat man die Möglichkeit, dass die deutsche Verkehrsopferhilfe diesen Schaden reguliert. Nicht ersetzt werden Schäden durch Fußgänger, Radfahrer oder Inlineskater. Weiterhin ist die Verkehrsopferhilfe zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers.
Keine Krankenhauskosten
Bei Fahrzeugschäden tritt die Verkehrsopferhilfe jedoch nur ein, wenn keine Kaskoversicherung besteht. Ebenso ersetzt sie keine Krankenhauskosten, wenn der Geschädigte krankenversichert ist und auch keinen Verdienstausfall, wenn der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Verkehrsopferhilfe ist ein Entschädigungsfonds
Der eingetragene Verein mit Sitz in Hamburg ist ein Entschädigungsfonds, der von allen deutschern Versicherungsunternehmen finanziert wird, die Auto-Versicherungen anbieten. Er wurde Mitte der 60er Jahre ins Leben gerufen, um Lücken im Haftpflichtgesetz zu schließen. Seit Gründung des Vereins können nun Verkehrsopfer unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeld und Entschädigung für Sachschäden beantragen, für die sonst niemand aufkommen würde. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten sie im Internet unter verkehrsopferhilfe.de.