Bevor das neue Jahr 2009 anfängt sollte man sich in Ruhe hinsetzen und sich seine Freistellungsaufträge raussuchen und anschauen, möglicherweise müssen Änderungen vorgenommen werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Freistellungsauftrag für die Bank gilt und nicht mehr für einzelne Geldanlagen. Wenn die Freistellungsaufträge auf mehrere Institute verteilt sind, sollte überprüft werden, ob es so von der Verteilung noch richtig ist.
Freigrenzen
Alleinstehende haben insgesamt 801 Euro an Kapitaleinkünften frei, Ehepaare das doppelte, also 1602 Euro. Ab 2009 fallen Zinserträge, Aktien und Investmentfonds unter die Abgeltungssteuer. Die 25 Prozent Abgeltungssteuer werden direkt vom Finanzinstitut an das Finanzamt abgeführt. Mit dem Solidaritätszuschlag und einer eventuell anfallenden Kirchensteuer kommen an die 28 Prozent zusammen, die vom Gewinn abgezogen wird. Nicht vergessen, dass auch Zinsen ausdem Bausparvertrag unter die Abgeltungssteuer fallen.