Eine Anwartschaftsversicherung ist für Versicherte in der privaten Krankenversicherung eine unter Umständen wichtige Versicherung. Durch verschiedene Umstände kann für den Privatversicherten eine Situation entstehen, die ihn in die Notlage versetzen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Eine Anwartschaftsversicherung gibt dem Kunden das Recht auf Wiederaufnahme der Versicherung.
Kurzfristig wieder Arbeitnehmer
Damit dient die Anwartschaftsversicherung der Wahrung von Rechten in der Zeit in dem der Kunde die Privatversicherung nicht benötigt. Dies kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn ein Selbständiger wieder als Angestellter arbeitet und dadurch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung muss auch dann wenn er sofort über der Versicherungspflichtgrenze verdient muss er mindestens 1 Jahr in der GKV mindestens bleiben.
Kleine und große Anwartschaft
Die kleine Anwartschaftsversicherung stellt sicher dass während der Zeit der Anwartschaft auftretende Krankheiten mit in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Bei der großen Anwartschaft wird zusätzlich noch der Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter berechnet. Dies ist besonders für langjährig Privatversicherte dann wichtig. Aber es sollte nicht vergessen werden dass während der Dauer der Anwartschaft kein Leistungsanspruch besteht. Der Beitrag für eine Anwartschaftsversicherung variiert je nach Art der Anwartschaft und Geschlecht. Über den Daumen liegt der Beitrag in der Regel zwischen 5 und 25 Prozent des ursprünglich bezahlten Beitrags.