Zweitmarkt Lebensversicherung profitiert von der Unternehmenssteuerreform

Der Verkauf einer Lebensversicherung war bisher steuerfrei. Nun hat der GDV die Regierung auf die Steuerlücke aufmerksam gemacht und damit wurde die Einführung der Abgeltungssteuer bei einem Verkauf der Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurden und noch keine 12 Jahre Laufzeit haben, beschlossen. Steuerausfälle anstatt Steuereinnahmen könnte unter anderem die Folge sein.

Die Unternehmenssteuerreform hat überraschenderweise eine Abgeltungssteuer auf den Verkauf von Lebensversicherungen mit sich gebracht.
Der Bundesverband der Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen hat darauf mit einem Bericht reagiert, in dem beschrieben wird, dass die Versicherungsbranche die Bundesregierung mit angeblichen Steuermehreinnahmen auf eine falsche Fährte gelockt hat.
Die Regierung erhofft sich dadurch Steuermehreinnahmen von 100 Millionen Euro.
Im Endeffekt könnte es für den Staat aber eher Steuerausfälle geben als Steuermehreinnahmen.
Dabei geht es um die Lebensversicherungen die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und bisher bei einem Verkauf steuerfrei waren, selbst wenn der Verkauf innerhalb der ersten 12 Jahren erfolgt.

Jedes Jahr werden Lebensversicherungen mit einem Wert von etwa 12 Milliarden Euro storniert, die meisten davon relativ früh während der Laufzeit.
Da es oft so ist, dass die eingezahlten Beiträge höher sind als der Rückkaufswert können keine Erträge versteuert werden, sondern eher Verluste können daraus geltend gemacht werden.

Was den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft dazu veranlasst hat, die Versicherungsnehmer nun auch noch bei einem Storno, noch mehr zu benachteiligen ist wohl nicht zu erklären.

Nur hat der GDV, sicherlich nicht gewollt, unbewusst Werbung für den Zweitmarkt Lebensversicherungen gemacht.

Die Lebensversicherung verkaufen wird auch mit dieser Regelung für den Versicherungsnehmer attraktiver bleiben als eine Kündigung bei der Versicherung.
Die Regierung wurde durch den GDV auf die Lücke in der Besteuerung hingewiesen, mit dem Hinweis dass angeblich auf dem Zweitmarkt zu 90 Prozent steuerbegünstigte Policen verkauft würden.
Da diese bei einem Verkauf steuerfrei sind würde dadurch der Bundesregierung viel Geld entgehen, allerdings liegt die Anzahl nur bei etwa 20 bis 25 Prozent.

Wieso da vom GDV mit nicht richtigen Zahlen argumentiert wird und warum eine Bundesregierung nicht diese Aussagen einer Prüfung unterzieht, ist nicht zu verstehen.
Im Endeffekt freut sich der Zweitmarkt über die kostenlose Werbung und auch über mögliche neue Geschäftsideen.