Zwei Jahre Pflegezeit für Angehörige

Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch bekommen auf zwei Jahre Pflegezeit für Angehörige ( Eltern, Kinder und Angehörige).

Arbeitnehmer sollen einen Rechtsanspruch auf zwei Jahre Pflegezeit für Angehörige bekommen, wenn es nach dem Willen der Familienministerin Kristina Schröder geht. Während dieser zwei Jahre sollen die Arbeitnehmer nur halb arbeiten dürfen aber 75 Prozent des Gehalts weiter bekommen. Geht der Arbeitnehmer wieder voll arbeiten bekommt er weiter nur 75 Prozent des Gehalts bis sich das Zeit und Gehaltskonto wieder ausgeglichen hat.

Rechtsanspruch auf Pflege für Angehörige
Mit dem Rechtsanspruch auf das oben genannte Modell will die Familienministerin Bedenken der Arbeitnehmer ausräumen, nach der Pflegezeit berufliche Nachteile zu haben. Momentan gibt es ja auch schon die Möglichkeit aus dem Beruf raus zu gehen und für ein halbes Jahr Angehörige zu pflegen aber alles ohne Rechtsanspruch.

Pflegeversicherung wird entlastet
Durch diesen Rechtsanspruch würde auch die Pflegeversicherung profitieren, denn die Pflege zu Hause ist wesentlich günstiger als eine Pflege im Heim. Über 2 Millionen Menschen in Deutschland sind Pflegebedürftig und davon werden über 60 Prozent zu Hause gepflegt. Die Familienministerin will die zweijährige Pflegezeit nicht auf Personen beschränken, also können auch Kinder zwei Jahre gepflegt werden.
Arbeitgeber sehen das Modell der Familienministerin nicht so positiv weil ja die Arbeitnehmer erst mal die Auszeit nehmen und das Unternehmen dann verlassen könnten bevor sie die fehlende Zeit und das fehlende Gehalt nachgeholt hätten.