Zurück in die gesetzliche Krankenkasse
Viele Menschen suchen inzwischen einen Weg von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings ist der Weg zurück sehr eingeschränkt.
Im Jahr 2005 waren es insgesamt ca. 154000 Menschen, welche die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung geschafft haben. Wobei die Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren stark eingeschränkt sind und eben nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Dies wird deshalb so schwer gemacht, da die Krankenkassen verhindern wollen, dass im Alter in die dann eventuell günstigere Krankenkasse gewechselt wird.
Sind sie über 55 Jahre ist der Weg zurück grundsätzlich verbaut. Sonst gibt es die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen, wenn das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers mindestens 1 Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze von 3975 Euro (Stand 2007) fällt. Für alle die vor dem Jahr 2003 schon privat krankenversichert waren, liegt die Grenze bei 3.562,50 Euro.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch nach einer Heirat möglich, sofern sich der frisch verheiratete familienversichern kann. Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger, werden gesetzlich versichert. Dieses eingeschränkte Recht zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bleibt auch nach der Gesundheitsreform so.
Nachdem zumindest eine Krankenkasse inzwischen den Begriff Gesetzlicher Privatpatient hervorgebracht hat und den gesetzlich Versicherten einen Tarif anbieten der ähnlich der privaten Krankenversicherung ist, frage ich mich ob diese dann nicht auch Privatversicherte aufnehmen würden. Sollte dies von einem Mitarbeiter einer Krankenkasse gelesen werden, freue ich mich über eine klärende Auskunft.