Zukunft der privaten Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform

Basistarif der auch für kranke Menschen ist und einen Zusatztarif sowie die Mitnahme der Altersrückstellungen eventuell nur für Neuverträge

Bis Ende September soll eine Arbeitsgruppe den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform ausarbeiten, wobei ein großer Punkt die Umgestaltung der privaten Krankenversicherung ist. Menschen die schon lange in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können nicht zu einem anderen Versicherer wechseln, weil Sie dann ihre Altersrückstellungen verlieren würden.
Wie hier schon geschrieben plädiert das Gesundheitsministerium dafür, die private Krankenversicherung komplett zu verändern.

Sie soll zukünftig aus einen Basistarif und einen Zusatztarif bestehen. Der Basistarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ähneln soll, wird nach den Planungen des Ministeriums auch offen für kranke Menschen sein, die bisher abgelehnt oder nur gegen einen hohen Beitragszuschlag aufgenommen wurden. Das Ministerium räumt zwar ein, dass diese Umgestaltung zu höheren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung führen wird, allerdings sehen sie die Schätzungen, die von bis zu 37 Prozent höheren Beiträgen ausgehen, als abwegig an.

Die Umgestaltung der privaten Krankenversicherung geht der Union insgesamt zu weit. Die bayrische Gesundheitsministerin Christa Stewens sieht die Mitnahme von Altersrückstellungen nur für Neuverträge, da dies verfassungsrechtlich sauber erfolgen soll. Diese Woche will Ulla Schmidt noch einen neuen Entwurf vorlegen, für den Teil der privaten Krankenversicherung in der Gesundheitsreform, der am Freitag dann von der Arbeitsgruppe beraten werden soll.