Zeckenbisse mitversichert in der Unfallversicherung

Zeckenbisse sind immer ein Thema wenn man sich viel im Freien aufhält. Will man sich oder sein Kind gegen Zeckenbisse in der Unfallversicherung absichern sollte man die Bedingungen der Unfallversicherung genau lesen oder sich an einen Profi wenden.

Vom Frühjahr bis zum Herbst treten häufig Zeckenbisse auf bei Personen die sich entweder beruflich oder in der Freizeit in der Natur aufhalten, deshalb will ich da kurz auf die Folgen eingehen und auch auf die Unfallversicherung , da manche auch einen Schutz gegen Zeckenbisse bei gewissen Erkrankungen bieten.
Der Zeckenbiss selbst ist nicht gefährlich, aber während des Saugens können über den Speichel des Tieres gewisse Krankheitserreger übertragen werden. Bekannt dürften die beiden Krankheiten Borreliose und die Hirnhautentzündung sein.
Borreliose ist ein Bakterium, dass bei einem Zeckenbiss wohl am Ende des Saugens, wenn die Zecke genügend Blut aufgenommen hat, in die Stichwunde kommt. Deshalb könnte ein frühes Entfernen diese Übertragung verhindern. Etwa jede 5. Zecke hat diesen Erreger in sich.

Anzeichen zum Erkennen einer Borreliose sind in der Regel eine Hautrötung an der Stelle wo die Zecke gebissen hat. Diese vergrößert sich meist und verblasst im Zentrum der Bißstelle.
Manche Unfallversicherungen schließen inzwischen Insektenstiche ein, aber man muss schon sich bemühen die Bedingungen sich durchzulesen.
Oft steht dann dort abweichend von den allgemeinen Bedingungen wird auch Versicherungsschutz für Insektenbisse und für Insektenstiche geboten.

In der Leistungsbeschreibung wenn unter ein Vergleich der Unfallversicherung berechnet wird, ist dann oft zu lesen "Zeckenbisse und Insektenstiche teilweise mitversichertâEuroœ .
Was heißt teilweise habe ich mich gefragt und dann sollte man sich die Bedingungen der Unfallversicherung durchlesen auch wenn es schwer fällt.
Dazu muss ich selbst sagen, dass manches an dem Versicherungsdeutsch selbst für mich unverständlich ist.
Sätze wie dieser zum Beispiel:
gemäß den
Bestimmungen der Ziffern 3.4 und 3.6 AUB 2004, wobei
hier ein Anspruch auf die Invaliditätsleistung erst dann
entsteht, wenn sich nach den Bestimmungen der Ziffern
3.1.3.4.5, 2.5.3.3.4 und 3.6.5.2.4 AUB 2004 sofern
andere Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben âEuro”
unter entsprechender Berücksichtigung der Ziffer 5 AUB

zum Beispiel vergeht mir da die Lust dies alles herauszufinden. Deshalb würde ich in den Antrag zu einer Unfallversicherung schreiben zum Beispiel:

Abschluss dieser Unfallversicherung nur unter der Voraussetzung ein, dass mein Kind gegen den Zeckenbiss und daraus entstehende Krankheiten wie Borreliose und Hirnhautentzündung in der Unfallversicherung versichert ist, sofern dies Folgen (Invalidität) nach sich zieht.


Eine Antwort zu "Zeckenbisse mitversichert in der Unfallversicherung"

  1. Reinhard schrieb:

    Ist denn eine handschriftlich hinzugefügte Bedingung rechtens? Und was ist wenn es nachher nicht im Versicherungsschein steht?

  2. uwe schrieb:

    Hallo, der Antrag ist die Grundlage für die Versicherungspolice. Wenn die Versicherungspolice dies ausschließen würde müssten sie normalerweise dies dann auch nochmal gegenzeichnen, so ist zumindest mein Wissenstand.