Wohngebäude Versicherung gegen Überschwemmung
Meldungen über Unwetter mit Schäden durch Überschwemmungen häufen sich aktuell wieder, doch viele Hausbesitzer sind dagegen nicht versichert da die normale Wohngebäude Versicherung keine Naturgewalten wie beispielsweise Überschwemmungen absichert.
Gerade in den letzten Tagen gab es wieder viele Unwetter in Deutschland und häufig tritt dabei die Frage auf, welche Versicherung schützt eigentlich gegen Überschwemmung.
Wohngebäudeversicherung Überschwemmung Überschwemmungen können über die Wohngebäude Versicherung eingeschlossen werden, ist aber nicht grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung enthalten sondern muss extra abgeschlossen werden. Dieser Zusatzschutz wird Elementarversicherung genannt und bietet Versicherungsschutz gegen Naturgewalten wie Erdrutsch, Lawinen, Schneelast und eben gegen Überschwemmungen.
Elementarversicherung Eine Elementarversicherung kann aber nicht jeder in seiner Wohngebäude Versicherung einschließen, denn wer sein Haus in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet hat wird kaum eine Versicherung finden, die das Gebäude gegen Naturgewalten versichert. Die Versicherungen in Deutschland haben ein Zonierungssystem für Überschwemmungen mit dem Namen ZÜRS. Dabei wird Deutschland in unterschiedliche Gefährdungsklassen eingeordnet.
Unterversicherung Wie in der Hausratversicherung sollte auch in der Wohngebäude Versicherung mit der Elementarversicherung darauf geachtet werden das keine Unterversicherung entsteht. Unterversicherung bedeutet einfach erklärt dass sie beispielsweise ein Haus mit einem Wert von 300.000 Euro nur mit 150.000 Euro versichert haben. Dies könnte bei einem großen Schaden fatale Folgen haben, denn dann wird auch nur anteilig bezahlt. Bei einem Schaden in Höhe von 50.000 Euro müsste die Versicherung nur 25.000 bezahlen, da das Gebäude ja auch zu 50 Prozent unterversichert war.
Nebengebäude mitversichert? Ebenso sollte bei der Wohngebäudeversicherung darauf geachtet werden ob Nebengebäude wie Garagen oder Schuppen überhaupt mitversichert sind. Ist ein Schaden eingetreten ist es ratsam den Versicherer unverzüglich zu informieren, denn eine Schadensmeldung erst 2 Wochen später kann dazu führen, dass der Versicherer nicht mehr bezahlen muss, was auch schon Gerichte bestätigt haben.
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