Wer übernimmt Kosten für Reha-Behandlung

Eine Reha-Behandlung kann eine Möglichkeit sein wieder aktiv am Leben teilnehmen zu können und dient als notwendige Maßnahme zum Schutz und Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Doch welcher Kostenträger ist hier zuständig?

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in der Sozialversicherung versichert ist, ein Recht hat auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit und ebenso zur wirtschaftlichen Sicherung bei einer Krankheit und der Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Rehabilitationsmaßnahme als Chance
So gilt eine Rehabilitationsmaßnahme als Chance wieder aktiv am Leben teilhaben zu können, daher werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch im Sozialgesetzbuch IX als Leistungen zur Teilhabe benannt. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen geworden.

Bestimmung des Kostenträgers Der Kostenträger wird durch die Hauptziele der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bestimmt, wobei in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist. Außerdem übernehmen auch die gesetzliche Unfallversicherung oder die private Krankenversicherung, je nach vereinbartem Leistungsumfang, die Kosten.

Antrag für eine medizinische Rehabilitation
Auf den Antrag für eine medizinische Rehabilitation sollte man sich auch persönlich gut vorbereiten, denn bei der Antragstellung muss man Fragen beantworten und auch persönliche Entscheidungen treffen. Daher sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Haus- oder Facharzt, bzw. bei einem stationären Klinikaufenthalt mit dem Klinik-Arzt oder dem Klinik-Sozialdienst über Ihre Wünsche sprechen. Dort erhalten Sie Auskunft welche Art der medizinischen Rehabilitation für Sie die richtige ist und dort werden Sie auch bei der Antragstellung unterstützt.

Wunsch- und Wahlrecht
Grundsätzlich haben Sie auch ein Wunsch- und Wahlrecht, in welcher Klinik Ihre Erkrankung behandelt werden soll und Sie können Ihren Antrag mit dem entsprechenden Vorschlag ergänzen. Allerdings muss die Klinik für Ihre Art der Erkrankung zertifiziert sein und daher auch geeignet für die Maßnahme. Der Kostenträger darf Ihren Wunsch, wenn er medizinisch begründet ist, nicht einfach ablehnen und auch nicht nur dann nachkommen, wenn Sie die möglicherweise entstehenden Mehrkosten, bedingt durch unterschiedliche Pflegesätze, selbst tragen. Dies ist nicht zulässig, denn Sie habenlaut §9 SGB IX ein Recht auf Rehabilitationsleistung und nicht auf Kostenerstattung. Die medizinische Rehabilitation muss von dem Patienten selbst beantragt werden, hierfür ist ein ärztliches Gutachten hilfreich.


Eine Antwort zu "Wer übernimmt Kosten für Reha-Behandlung"

  1. Hirthe schrieb:

    Das ist ja schön und gut, trotzdem wurde unsere REHA von der RV Knappschaft Bahn-See ins Wunschhaus abgelehnt, obwohl sogar vom Kinderarzt empfohlen.
    Wir sind bis zum Widerspruchsausschuss gegangen, einziger Weg nun zu klagen. Also alle gesetzte hin und her, bringt eh nichts. Kinderarzt empfielt Seeklima und wir fahren nun in den Taunus

    LG