Wechsel in die private Krankenversicherung schwieriger
Der Wechsel in die private Krankenversicherung von gesetzlich Versicherten wird erheblich erschwert.
Durch die Gesundheitsreform wird der Wechsel von gesetzlich versicherten in die private Krankenversicherung erschwert. Wie Versicherungsjournal.de berichtet, ist es ab dem Stichtag 3. Juli 2006 der Wechsel von freiwillig versicherten Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung nur dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 47.250 Euro Jahreseinkommen bzw. 3.927,50 Euro monatlich. Bisher konnten gesetzlich Krankenversicherte zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Nun muss der Versicherte 3 Jahre hintereinander über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Dies bedeutet, dass die Bedingungen für einen Wechsel in die PKV deutlich verschärft wird.