Wasserschaden in der Wohnung und wer bezahlt?
Wasserschaden in der Wohnung der richtigen Versicherung melden
Hat man einen Wasserschaden in der Wohnung, der nicht selbst verursacht worden ist, z.Bsp. von der Waschmaschine die der Nachbar oben hat, kann man natürlich Entschädigung von dem Nachbarn fordern.
Privathaftpflichtversicherung zahlt nur Zeitwert Sofern er eine Privathaftpflichtversicherung hat, wird diese Ihnen den Schaden ersetzen, allerdings nur den Zeitwert der Sache. Dies kann unter Umständen, je nachdem wie alt die betroffene Sache ist, sehr wenig sein.
Hausratversicherung zahlt Neuwert Da ist es ratsam sich an die eigene Hausratversicherung zu wenden, die immer nach dem Neuwert der Sache entschädigt. Also bekommt man von der Hausratversicherung dies ersetzt was man braucht um das gleiche wieder neu anzuschaffen. Böden und Tapeten sofern diese selbst in der Wohnung angebracht wurden, werden in der Regel ebenso von der Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt. Normalerweise holt sich dann auch die Hausratversicherung das Geld von der Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn um zumindest einen Teil des Schadens nicht bezahlen zu müssen.
Probleme bei einer Unterversicherung Man sollte deshalb auch darauf achten, dass die Hausratversicherung von der Summe her richtig ist, also keine Unterversicherung besteht. So grob kann man sagen je qm einer Wohnung ca. 700,– Euro dies bedeutet, bei einer Wohnung von 100 qm eine Versicherungssumme von 70.000 Euro. Hat man als Beispiel nur 35.000 Euro bei einer 100 qm Wohnung versichert ist es möglich, dass die Versicherung eine Unterversicherung feststellt und man in dem Fall dann auch nur die Hälfte des Schadens ersetz bekommt.
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ich habe keine versicherung,meine Tapeten,kommen im Bad und in der Küche runter,wer muß denn Tapzieren?