Was leistet die Direktversicherung?
Die Direktversicherung ist eine einfache Form der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließen kann.
Mit der Direktversicherung kann man sich ein finanzielles Polster für die Zeit als Rentner ansparen. Zu der Direktversicherung können Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen mit versichert werden. Das hängt ganz vom Arbeitgeber und den Möglichkeiten der Versicherung ab. Dabei wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ein Teil in die Direktversicherung einbezahlt. Diese Beiträge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze plus 1800 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Einmal abgeschlossen, kann man auch bei einem Jobwechsel diese Versicherung entweder privat weiterführen oder sie vom neuen Arbeitgeber übernehmen lassen. Auch wenn man sich selbständig macht kann man den Vertrag weiterführen oder beitragsfrei stellen. Damit verfällt die Leistung nicht, sondern fällt dementsprechend geringer aus. Sollte man arbeitslos werden, wird die Direktversicherung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und bleibt auch bei einer Pfändung unberührt.
Niedriger Garantizins dafür weniger Sozialabgaben Wer jetzt eine Direktversicherung abschließen will, erhält einen Garantiezins von kleinen 2,25 %, aber mit den Ersparnissen in der Sozialabgabe gewinnt die Vorsorgeform an Attraktivität. Frühestens mit dem 60. Lebensjahr kann die Direktversicherung ausbezahlt werden. Anspruch haben der Bezugsberechtigte oder seine Hinterbliebenen. Am Anfang der Auszahlung ist eine Teilkapitalauszahlung von maximal 30 % möglich. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden die Versicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nachgelagert besteuert, das heißt bei Auszahlung im Rentenalter. Verträge bis zum 31. Dezember 2004 werden pauschalbesteuert bzw. sind steuerfrei wenn sie mindestens 12 Jahre bestanden haben und 5 Jahre eingezahlt wurde.
Attraktiv auch für Arbeitgeber Der geringe Verwaltungsaufwand, die Einsparungen in den Lohnnebenkosten und die fehlenden Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Unternehmen bei Kündigung, machen es zu einem sicheren Angebot für Arbeitgeber, eine betriebliche Vorsorge anzubieten. Die Direktversicherung ist ein attraktives Angebot mit Wermutstropfen durch die nachgelagerte Besteuerung. Welche Form der Altersvorsorge zu einem passt, kann am besten in einer Beratung geklärt werden.
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