Warum eine Betriebliche Altersversorgung BAV

Mit der betrieblichen Altersversorgung kann man durch die Steuervorteile und die Sozialversicherungsfreiheit viel mehr Geld für die Zusatzrente investieren als es privat vom Nett möglich wäre, deshalb ist diese Art der Zusatzrente attraktiv.

Oft liest man von den Drei Säulen wenn es um die Rente geht, eine dieser Säulen ist die betriebliche Altersversorgung. Zusammen mit der gesetzlichen Rente und einer privaten Rente soll die betriebliche Altersversorgung, kurz BAV genannt, den Lebensstandard im Rentenalter sichern.

Die betriebliche Altersversorgung hat überwiegend Vorteile allerdings auch einige Nachteile.

Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Man unterscheidet dabei zwischen Arbeitgeberfinanziert und Arbeitnehmerfinanziert. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an der betrieblichen Altersversorgung aber selbst wenn es der Arbeitnehmer selber finanziert lohnt sich diese Art der Altersversorgung, da der Beitrag vom Bruttogehalt abgezogen wird, kann man einen viel höheren Betrag in die Altersversorgung investieren als wenn man es privat vom Nettogehalt bezahlen müsste.

Es gibt 5 verschiedene Arten der betrieblichen Altersversorgung wobei die Direktversicherung in der Bevölkerung am meisten bekannt ist.Die anderen 4 Durchführungswege sind Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktzusage und Unterstützungskassen. Die beiden letzt genannten eignen sich speziell für sehr gut verdienende Arbeitnehmer, da die Einzahlung nicht auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, plus 1800 Euro aber nur steuerfrei und nicht Sozialversicherungsfrei, begrenzt ist wie bei der Direktversicherung.

Ein Nachteil bei der BAV ist, dass bei der Auszahlung dieser Zusatzrente, gesetzlich Krankenversicherte die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen müssen. Privat Versicherte haben dieses Problem nicht.
Ebenso ist es ein Nachteil, dass sich durch die Sozialversicherungsfreiheit die gesetzliche Rente und die Arbeitslosenversicherung verringern.

Inzwischen werben auch Arbeitgeber bei der Einstellung mit einer betrieblichen Altersversorgung, da sollte der Mitarbeiter wissen, dass es Unverfallbarkeitsfristen gibt, wenn die BAV vom Arbeitgeber finanziert wird. Diese muss mindestens 5 Jahre bezahlt worden sein und der Mitarbeiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, erst dann ist es möglich bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes die Altersversorgung mitzunehmen.

Wer die BAV aus seinem Gehalt ohne eine Beteiligung des Arbeitgebers bezahlt, hat sofort einen unverfallbaren Anspruch.
Wer sich für eine betriebliche Altersversorgung interessiert sollte zuerst seinen Arbeitgeber fragen, denn gerade in größeren Betrieben haben die Unternehmen mit Versicherungsgesellschaften Rahmenverträge abgeschlossen, die dann oft auch sehr attraktiv für den Mitarbeiter sind. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Art der betrieblichen Altersversorgung allerdings vorgeben.