Wann bekomme ich die Elektronische Gesundheitskarte?

Die elektronische Gesundheitskarte wird zur unendlichen Geschichte, nun klagt ein Versicherter vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Gesundheitskarte. Momentan weiß keiner wann die elektronische Gesundheitskarte bundesweit eingeführt wird.

Die Frage wann jeder die elektronische Gesundheitskarte bekommt ist ganz sicher eine gute Frage aber weder das Bundesgesundheitsministerium noch der Spitzenverband der Krankenkassen, können laut der Welt die Frage beantworten.

Elektronische Gesundheitskarte vor Gericht

Wie in dem Artikel weiter zu lesen ist, muss sich nun sogar das Sozialgericht Düsseldorf mit der elektronischen Gesundheitskarte befassen, denn ein Versicherter will die Karte nicht benutzen und nun geht es darum ob er die medizinische Behandlung auch ohne Gesundheitskarte in Anspruch nehmen kann. Der Kläger ist bei einer kleinen Kasse in Solingen versichert, in dieser Gegend wird schon seit dem letzten Jahr die elektronische Gesundheitskarte teilweise ausgegeben und auch in einzelnen Praxen getestet.

Noch keine Notfalldaten

Momentan kann man die Karte noch kaum von der normalen Karte unterscheiden die jeder gesetzlich Versicherter hat, später aber sollen auf der Karte gewisse Notfalldaten gespeichert werden, wie zum Beispiel die Blutgruppe oder andere wichtige Daten. Der Kläger gegen die elektronische Gesundheitskarte hat Bedenken, dass auf der Karte vertrauliche medizinische Daten gespeichert werden könnten.

Bundesverfassungsgericht im Gespräch

Zudem soll das Sozialgericht den ganzen Fall an das Bundesverfassungsgericht weiterleiten um dort die Rechtmäßigkeit der elektronischen Gesundheitskarte klären zu können. Dabei bekommt er Unterstützung von einer kleinen Vereinigung von Medizinern, die schon seit Jahren gegen die Gesundheitskarte protestieren. Die Bundesärztekammer hat eine Umfrage unter Ärzten veröffentlich, wo deutlich wird wie groß der Widerstand gegen die Gesundheitskarte ist allerdings sind auch die Ärzte der Meinung dass die Entwicklung zur elektronischen Kommunikation nicht aufzuhalten ist.