Wahltarife der Kassen im Blickpunkt
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen in der Regel einen einheitlichen Beitragssatz. Krankenkassen bieten Wahltarife an, um ihre Mitglieder zu binden oder neue Kunden zu werben, und damit wettbewerbsfähig zu bleiben. Momentan gibt es in der Regierung Diskussionen darüber Wahltarife abzuschaffen.
Die Beiträge sind für Versicherungskunden seit 2009 kein Kriterium mehr bei der Wahl ihrer Kasse. Auch wenn die Einführung von Zusatzbeiträgen aufgrund der finanziellen Lage einiger Krankenversicherer viele Versicherte dazu bewegt hat, ihre Kasse zu wechseln. Aber der Zusatzbeitrag allein macht eine Krankenversicherung nicht attraktiv oder lukrativ. Trotz Zusatzbeitrag kann man Geld sparen. Bevor sich jemand für ein Versicherungsunternehmen entscheidet, sollte er genau prüfen, welche Leistungen die Kasse übernimmt oder welche Wahltarife angeboten werden, die zu einem persönlich passen oder auf die man Wert legt. Mit den passenden Wahltarifen kann man Geld sparen und mehr Leistungen erhalten.
Bei Wahltarifen: 3 Jahre Bindung an die Kasse Wer sich für einen Wahltarif der Kasse entscheidet, bindet sich jedoch für die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Jahre an den Versicherer. Ein Recht auf Sonderkündigung besteht bei einigen Tarifen, wenn die Kasse die Beiträge erhöht.
Verschiedene Wahltarife werden angeboten Die Krankenkassen bieten verschiedene und zahlreiche Wahltarife an. Bei der Wahl des Wahltarifs kommt man als Versicherungsnehmer nicht umhin, die Kassen und ihre Tarife zu vergleichen.
Wahltarife mit Selbstbehalt Der Versicherte zahlt bis zu einem bestimmten Betrag aus der eigenen Tasche, dafür sind die Beiträge niedriger. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden jedoch meist von der Kasse übernommen.
Tarife mit Prämienzahlungen Der Versicherte erhält eine Prämie bzw. Teil des Beitrages zurück, wenn er in einem Kalenderjahr nicht die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nimmt. Ausgenommen sind meist Vorsorgeuntersuchungen.
Tarif Kostenerstattung Der Versicherte tritt in Vorkasse und bezahlt die Arztrechnungen etc. selbst und reicht sie dann bei der Kasse ein. Hat er Pech, wurde die Arztrechnung nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet, denn die Kasse trägt nur den Teil, den sie üblicherweise für gesetzlich Versicherte zahlen würde.
Krankengeldtarif Selbständige erhalten im Krankheitsfall kein Krankengeld. Mit einem Krankengeldtarif können sie sich für den Fall einer Krankheit finanziell absichern.
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