Vorzeitige Kündigung bei einer Lebensversicherung

Informationen bei einer vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung

Vorzeitige Kündigung bei einer Lebensversicherung

Der BGH hat entschieden das Klauseln in Lebensversicherungs Verträgen unwirksam sind, bei denen der Rückkaufswert mit den Kosten des Vertrages verrechnet werden darf.

Provisionen und Stornogebühren machen bei einer Kündigung der Lebensversicherung den größten Teil aus.
Einen Mindestbetrag darf nicht unterschritten werden.

Laut BGH sind von diesem Urteil Lebensversicherungen betroffen, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.
Hintergrund des Verfahrens ist ein BGH-Urteil vom 9. Mai 2001.
Wegen Unverständlichkeit wurden die Klauseln damals für nichtig erklärt von den Richtern.

Der Verkauf von Lebensversicherungen ist eine gute Alternative zu einer Kündigung.