Vorzeitige Kreditauflösung – Hausbesitzer zahlt drauf

Hausbesitzer aufgepasst: Wer ein Hypotheken-Darlehen vor Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit ablösen will, zahlt oft drauf.

Wer heute baut, baut meist nicht mit eigenen finanziellen Mitteln. Neben ein bisschen oder auch ein bisschen mehr Eigenkapital, wird meist ein so genannter Baufinanzierungskredit bei einer Bank aufgenommen. Aber auch wer schon gebaut hat, kann bei der Bank dank des Hauses noch mal Geld aufnehmen. Durch das so genannte Hypothekendarlehen. Die Immobilie vom Hausbesitzer steht dann als Sicherheit im Hintergrund.

Lange Laufzeiten machen das Leben schwer Zu zahlen sind dann Kreditzinsen zuzüglich bestimmter Versicherungen plus der Kreditraten. Fast in allen Fällen ist die Laufzeit lang und die monatliche Belastung nicht von Pappe. Und es ist ja nicht nur die finanzielle, nein auch die psychische Belastung muss mit bedacht werden. Denn bei allem was finanziert werden soll, bei allem was man sich leisten möchte, die Kreditraten sind gedanklich mit von der Partie. Umso schöner ist es dann, wenn man unverhofft zu einer warmen Gelddusche kommt. Denn dann kann man das Darlehen ablösen, oder? So einfach ist es leider nicht. Die Banken verleihen ihr Geld ja nicht ohne Grund, sie möchten mehr Geld machen. Und das tun sie durch die hohen Zinsen, die so ein Kredik mit sich bringt. Wer nun kommt, einen Haufen Bares auf den Tisch legt und mal so mir nichts dir nichts schuldenfrei aus der Bank laufen will, vermasselt dem Finanzinstitut den ganzen Gewinn.

Kein Recht auf vorzeitige Ablösung Ja, in der Tat, der Bankkunde ist rechtlich nicht in der Position sein Darlehen einfach so abzubezahlen. Einen rechtlichen Anspruch hat er nur, wenn er die Immobilie verkauft oder wenn die Immobilie ein weiteres Darlehen bei einer anderen Bank absichern soll. Damit der Bank dadurch dann aber kein Schaden ensteht, steht ihr die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Leider gibt es hier zur Höhe keine klaren gesetzlichen Vorschriften. Lediglich die Obergrenze ist definiert: Die Vorfälligkeitsentschädigung darf nicht höher als das Doppelte des tatsächlichen Verlustes sein. Kein Wunder, beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit dieser Art des Schadenersatzes. Für alle, die ein Hypothekendarlehen vorzeitig ablösen wollen, empfiehlt es sich, die Vorfälligkeitsentschädigung unabhängig prüfen zu lassen und die geforderte Summe so lange lediglich “unter Vorbehalt einer rechnerischen Prüfung” zu bezahlen.