Vorzeitige Ablösung Darlehen – Kosten?

Die Vorzeitige Ablösung eines Darlehen kann Kosten verursachen, die sich Vorfälligkeitsentschädigung nennt.

Eine vorzeitige Ablösung vom Darlehen für eine Immobilie kann viel Geld kosten. Man hat irgendwann mal eine Eigentumswohnung gekauft und vermietet. Da man bei einer Vermietung den Verlust aus Vermietung und Verpachtung absetzen kann, finanzieren viele die Eigentumswohnung zu 100 Prozent. Dann hat man schnell ein Darlehen von 200.000 Euro oder noch mehr zusammen aber das will man ja auch, weil die Zinsen vom Darlehen mit zu den Kosten zählen, die man absetzen kann.

Eigentumswohnung wird verkauft Doch dann hat man vielleicht irgendwann genug vom Mieter, weil der ständig Ärger macht und ab und zu selbst die Miete nicht bezahlt. Und man hat sagenhaftes Glück, weil die Wohnung schnell einen Abnehmer findet und man auch den Kaufpreis bekommt den man sich vorstellt. So ist es auch kein Problem das Darlehen abzulösen, doch das ist falsch gedacht, denn die Bank verlangt bei einer vorzeitigen Auflösung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Objektverkauf Man hört oder liest oft dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt bei einem Objektverkauf, doch das ist so nicht richtig und höchstens Kulanz von der Bank. Es gibt bei den Zinsfestschreibungen 5, 10 und 15 Jahre manchmal sogar noch länger und der Gesetzgeber hat für Darlehensverträge die mehr als 10 Jahre festgeschrieben sind ein gesetzliches Kündigungsrecht eingeräumt, das bestimmt dass jedes Darlehen nach spätestens 10 ½ Jahren bei Rückzahlung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird.

Keine Rechner im Internet benutzen Wer seine Vorfälligkeitsentschädigung ausrechnen will, soll sich nicht auf die Rechner im Internet verlassen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sehr kompliziert und von unterschiedlichen Faktoren abhängig, deshalb nie auf die Rechner verlassen, die meist eine niedrige Vorfälligkeitsentschädigung ausrechnen um den Kunden zu ködern.