Vorteile der Direktversicherung für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber Direktversicherung

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es 5 Wege zur Betriebsrente. Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse und die Direktversicherung. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse sind weitgehend unbegrenzt hohe steuerfreie Sparbeiträge möglich.

Direktversicherung zusätzliche Beiträge Zusätzlich Beiträge sind z.bsp. in die Direktversicherung bis zu 1800,– Euro möglich aber nur steuerfrei nicht sozialabgabenfrei und auch nur dann wenn noch keine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen wurde, die pauschalbesteuert ist. Immer mehr Arbeitgeber gehen auch dazu über, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung zuzusichern.

Vorteil Arbeitnehmer und Arbeitgeber Bezahlt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung hat er dadurch einige Vorteile. Zum einen bindet er dadurch seine Mitarbeiter mehr an sich und der Betrag den er aufwendet dafür sind auch noch Betriebsausgaben für ihn. Einfach erklärt bedeutet dies auch für einen Arbeitgeber eine Ersparnis gegenüber einer Gehaltserhöhung. 100,– Euro Gehaltserhöhung plus Lohnnebenkosten sind zum Beispiel ca. 120 Euro für den Arbeitgeber. Dagegen sind 100,– Euro in die betriebliche Altersversorgung für einen Mitarbeiter ca. 60,– Euro für den Arbeitgeber.

Verpflichtung des Arbeitgebers Seit dem 01. Januar 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet jedem Arbeitnehmer eine Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Allerdings hat der Arbeitnehmer das Recht einen der 5 Durchführungswege zu wählen und genauso kann er auch eine bestimmte Gesellschaft auswählen. Die 5 Durchführungswege sind wie oben schon beschrieben, Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktzusage, Unterstützungskasse und die Direktversicherung. Der Arbeitnehmer muss dann dieses Angebot nehmen, wenn er eine betriebliche Altersversorgung möchte.