Vertriebe die Provisionsvorschüsse bezahlen brauchen eine Erlaubnis
MLP beantragt eine Erlaubnis für das Kreditgeschäft nach Aufforderung der BaFin
Laut einem Bericht der “Financial Times Deutschland” wird der Vertrieb MLP die Erlaubnis für das Betreiben eines Kreditgeschäfts beantragen.
Die BaFin kritisierte die Provisionsvorschüsse von MLP an die eigenen Vertreter. MLP kommt mit dem Beantragen der Erlaubnis für ein Kreditgeschäft einer Unterlassungsverfügung der BaFin zuvor.
Der Hintergrund:
Die MLP verkauft über freie Handelsvertreter Versicherungen und gibt den Handelsvertreter einen Provisionsvorschuss, die die Handelsvertreter aber ins Verdienen bringen müssen.
Die insgesamt 2600 Handelsvertreter schulden dem Unternehmen etwa 30 Millionen. Im Jahr 2003 und 2004 lag diese Summe sogar bei 70 Millionen.
Wenn ein Vertreter aus der MLP ausscheidet, wird von der MLP dass zuvor ausbezahlte Geld, was noch nicht verdient wurde, wieder zurückgefordert.
Ein Anwältin aus Wiesbaden sagte dazu, dass vielen Vertretern nicht klar sei, dass diese Zahlungen während der ersten Monate ein Darlehen sei. Dies wird erst sehr spät mitgeteilt.
Nun müssen diese Zahlungen rechtlich klar als Darlehen deklariert werden.
Welche Auswirkungen dies auf die Vertriebe und Gesellschaften hat ist sicherlich noch nicht absehbar. Allerdings bezahlen viele Vertriebe und auch Versicherungsgesellschaften solche Provisionsvorschüsse an ihre Vermittler.
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