Versicherungsvertragsgesetz ohne Hinweis auf Lebensversicherung verkaufen

Im neuen Versicherungsvertragsgesetz wird es keine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt Lebensversicherung geben. Viele Verbraucher werden weiterhin nicht wissen, dass es die Möglichkeit gibt seine Lebensversicherung zu verkaufen.

Wie erwartet fehlt im Gesetzentwurf zum neuen Versicherungsvertragsgesetz, der Hinweis auf den Zweitmarkt Lebensversicherung.
Damit wird es anders als in Großbritannien in Deutschland dabei bleiben, dass viele Verbraucher die Möglichkeit ihre Lebensversicherung zu verkaufen überhaupt nicht kennen.

Durch die Einführung der EU Vermittlerrichtlinien dieses Jahr könnte es aber dennoch dazu kommen, dass Verbraucher durch die Verkäufer auf den Zweitmarkt hingewiesen werden.

Kunden bekommen in der Regel mehr Geld, wenn sie ihre Lebensversicherung verkaufen und behalten zusätzlich noch einen beitragsfreien Todesfallschutz.

Deshalb sollten die Verkäufer auch darauf bedacht sein, dass bei einer Beratung der Kunde auch von dem Zweitmarkt erfährt, wenn er seine Lebensversicherung kündigen will.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz wird aber trotzdem dem Kunden ab 2008 einiges an Vorteilen bringen. Versicherungsunternehmen müssen ab 2008 dem Kunden einen Mindestrückkaufswert auszahlen.
Der muss mindestens 50 Prozent des gezillmerten Deckungskapital ausmachen um zu vermeiden, dass Kunden bei einem Storno in der Anfangszeit kein oder nur sehr wenig Geld zurückbekommen.

Update 04 – 2009

interessantes Modell von Policendirekt bei der viele Lebensversicherungen angekauft werden:

Formular:Lebensversicherung verkaufen