Versicherungsvertragsgesetz 2008 Änderungen bei der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung 2008 bringt durch dass neue Versicherungsvertragsgesetz einige Änderungen
Kunden die eine Lebensversicherung abschließen werden mit dem Versicherungsvertragsgesetz 2008 deutlich besser gestellt als bisher.
Die Kunden müssen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung alle Vertragsunterlagen sowie eine Modellrechnung über die mögliche Ablaufleistung bekommen, allerdings mit realistischen und nicht utopischen Zinsätzen.
Die Provision für den Versicherungsvertreter sollen auf 5 Jahre verteilt werden und nicht sofort dem Vertrag belastet werden und die Höhe der Provision soll genannt werden.
Storniert ein Kunde dann früher seinen Vertrag verliert er weitaus weniger Geld als bisher.
Bei einer Kündigung der Lebensversicherung soll sich die Summe die dann ausbezahlt wird, nach dem Deckungskapital rechnen, da dies einfacher nachzuvollziehen ist als bisher.
Auch bei der Überschussbeteiligung soll es Änderungen geben. Der Kunde erhält einen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung incl. einer 50 % Beteiligung an den stillen Reserven des Unternehmens bei dem er die Versicherung abgeschlossen hat.