Versicherungsberatung und die Provisionen

Man lässt sich beraten und bekommt unabhängig der Provision das für beste Produkt empfohlen ist sicherlich eine Zukunftsvision in der Versicherungsberatung doch die Offenlegung der Provision könnte einen kleinen Teil dazu beitragen.

Einige behaupten das eine Versicherungsberatung gegen Honorar die Zukunft sein wird und die Offenlegung der Provision bei Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen könnte ihren Teil dazu beitragen.
Warum sollte ein Kunde nicht für eine unabhängige Beratung beispielsweise 1.000 Euro bezahlen, wenn man zukünftig sieht, dass die Provision und Verwaltungskosten beispielsweise 2.500 Euro betragen.
Viele Menschen die bei einem Versicherungsvermittler was abschließen denken die Beratung ist umsonst, doch dieser braucht in der Regel die Provision um zu leben und da liegt der Verdacht nahe, dass Produkte empfohlen werden wo man mehr Provision bekommt.
Allerdings kombinieren viele Versicherungsberater Beratungshonorar und Provision, so dass auch hier die Gefahr besteht ein Produkt empfohlen zu bekommen was gute Provision bringt.
Und auch wenn ein Berater versichern kann, dass er ausschließlich Beratungshonorar nimmt, gibt es bis jetzt wenige Gesellschaften die in den oben genannten Produkten provisionsfreie Tarife haben.
Es muss also erst bei den Versicherungsgesellschaften ein Umdenken erfolgen, wenn sich die so bezeichneten Honorarberater mal durchsetzen sollen.
Die Kunden sind allerdings besser geschützt mit den EU Vermittlerrichtlinien und auch mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz.
Der Kunde sollte bei einer Versicherungsberatung vor allen Dingen auf das Beratungsprotokoll ein Augenmerk haben. In dieses Beratungsprotokoll sollte alles wichtige vermerkt werden, beispielsweise warum der Berater dieses Produkt dem Kunden empfiehlt.
Und man erkennt auch gute Berater daran, wenn diese den Kunden auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ansprechen und diese ablehnen wird in der Regel ein guter Berater selbst darauf bestehen dies im Beratungsprotokoll zu vermerken.
Wenn ein Versicherungsberater den Kunden nicht auf wichtige Absicherung hinweist auch mit den Folgen wenn man beispielsweise keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, könnte der Berater später auch vom Kunden mit dem Vorwurf der Falschberatung konfrontiert werden.