Versicherungen nach der Scheidung

Die Scheidung bringt schon viel an Ärger mit sich, doch die Versicherungen sollten auf alle Fälle geklärt werden, dabei dreht es sich um die Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und die Lebensversicherung.

Eine Scheidung kommt leider häufig vor und auch die lästige Fragen nach den Versicherungen wenn die Scheidung durch ist.
Die wichtigste Versicherung ist dabei die Krankenversicherung, denn oftmals sind die Ehefrau und Kinder kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Diese kostenlose Versicherung gibt es nach der Scheidung für die Ehefrau nicht mehr. Sie hat danach 3 Monate Zeit nach der Scheidung einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen.
Dies sollte man allerdings besser sofort erledigen, denn die Beitragspflicht besteht ab dem Zeitpunkt der Scheidung. Keine Änderungen gibt es für den nachwuchs, die bleiben bei dem gleichen Elternteil versichert wie zuvor.
Aufpassen muss man auch bei der privaten Haftpflichtversicherung, denn der Versicherungsnehmer bleibt weiterhin versichert und derjenige der als Ehepartner mitversichert ist muss nach der Scheidung eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Sollte der Mann als Versicherungsnehmer noch vor der Scheidung seine neue Lebenspartnerin in den Vertrag einschließen, hat die Frau plötzlich keinen Versicherungsschutz mehr und dies vielleicht ohne es zu wissen.
Für den Nachwuchs besteht der Versicherungsschutz weiter, sie sind aber nur bei dem Versicherungsnehmer mitversichert wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Bei der Lebensversicherung gibt es meistens auch nur einen Versicherungsnehmer, dann ist nur auf die Bezugsberechtigung zu achten, da dort meist der Ehepartner Bezugsberechtigt ist. Soll dies geändert werden muss dies schriftlich bei der Versicherungsgesellschaft gemacht werden mit der Angabe des neuen Bezugsberechtigten.