Versicherungen beim Discounter vor Gericht

Vor dem Landgericht Wiesbaden gab es ein erstes Urteil Az. 11 O 8/08, dass sich mit dem Verkauf des Versicherungsproduktes Kids&Klar beim Discounter Penny befasste.

Es war klar dass es soweit kommen musste und sicherlich auch notwendig, denn zum ersten mal hat sich ein deutsches Gericht mit den Versicherungsangeboten beim Discounter befasst.

Dabei ging es um das Versicherungsprodukt Kids&Klar von der ARAG Versicherung, was im September Jahr 2007 für 4 Wochen in den Regalen von Penny verkauft wurde.

Wie cash-online nun berichtet hat das Landgericht Wiesbaden den Versicherungsverkauf beim Discounter untersagt. Der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft hat vor dem Wiesbadener Landgericht gegen Rewe geklagt die in ihrem Discounter Penny die Kinderunfallversicherung angeboten hat.

Das Urteil Az. 11 O 8/08 untersagt nun Versicherungen im Discounter anzubieten, mit der logischen Begründung einer fehlenden Erlaubnis von Rewe, die nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgeschrieben ist.
Rewe sieht sich allerdings nur als Tippgeber nach Angaben des AFW und ein Tippgeber braucht keine Erlaubnis.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Handelskette Rewe kann noch in Berufung gehen aber dieses Urteil könnte, wenn es denn bei einer eventuellen Berufung bestätigt wird, das aus für Versicherungsprodukte in Lebensmittelläden und anderen versicherungsfremden Geschäften bedeutet, was eigentlich zu begrüßen wäre.