Versicherung für mein Haus mit Überschwemmung
Es gibt sicherlich wenige wichtige Versicherungen aber die Versicherung für mein Haus schützt oft mein gesamtes gespartes Geld. Die Wohngebäudeversicherung ist inzwischen auch mit der Elementarversicherung gegen Überschwemmung fast unverzichtbar.
Bei den wichtigen Versicherungen wird meist die Privathaftpflicht genannt doch die Wohngebäudeversicherung, die mein Haus schützt, ist sicherlich nicht weniger wichtig.
In der Wohngebäudeversicherung ist das Haus und das Zubehör versichert gegen die gefahren feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Blitzschlag, wer in seine Wohngebäudeversicherung noch die Elementarversicherung mit einbaut ist zusätzlich noch geschützt gegen die Gefahren einer Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck und Erdbeben.
Ein Beispiel für Schäden am Haus, ist der Sturm welcher das Dach abdeckt oder eben das Feuer wenn das Haus brennt.
Für Hausbesitzer gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten sich abzusichern, wie beispielsweise gegen einen Mietausfall, wenn keine Miete mehr bezahlt wird weil das Haus nicht bewohnbar ist als Beispiel.
In der Wohngebäudeversicherung ist das Haus versichert und auch die Garage oder andere Nebengebäude wie der Geräteschuppen. Unter dem oben genannten Zubehör beim Haus sind die Dinge gemeint die zu Wohnzwecken dienen oder aber der Instandhaltung vom Haus dienen, wie beispielsweise die Blumenkästen oder die Markise.
Wichtig ist die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung, denn die sollte dem Wert des Hauses entsprechen, wenn die Summe weniger ist als der Wert vom Haus liegt eine Unterversicherung vor und dies kann im Ernstfall finanziell sehr wehtun. Ist ein Haus nämlich nur mit 100.000 Euro versichert aber der tatsächliche Wert ist 200.000 Euro wird auch bei einem Schaden von beispielsweise 50.000 Euro nur die Hälfte bezahlt also 25.000 Euro.
Es gibt aber wie in der Hausratversicherung auch in der Wohngebäudeversicherung eine gleitende Neuwertversicherung, die genau solches verhindert, denn dann wird immer Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ausbezahlt.
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