Vermögenswirksame Leistungen Sparvertrag
Arbeitnehmer die noch keine vermögenswirksame Leistungen in einen Sparvertrag einzahlen, sollten sich vergewissern ob er tatsächlich keinen Anspruch auf VWL Leistungen hat, bevor er Geld verschenkt.
Viele Arbeitnehmer müssten nur einen Sparvertrag abschließen und hätten dann auch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von ihrem Arbeitgeber.
Leider verzichten immer noch viele Arbeitnehmer auf die VWL Leistungen, entweder wissen sie es nicht oder sind einfach zu bequem, doch warum sollte man Geld verschenken?
Meist ist es im Tarifvertrag oder in einer Vereinbarung geregelt ob die vermögenswirksamen Leistungen bezahlt werden, dies kann zwischen 6,50 Euro und 40 Euro pro Monat liegen.
Um die VWL zu bekommen muss natürlich ein Sparvertrag abgeschlossen werden und eine Kopie oder Durchschlag muss beim Arbeitgeber vorgelegt werden, der seinen Teil direkt in den Sparvertrag dann überweist.
In der Regel wird 6 Jahre lang angespart und nach einer 1 jährigen Sperrfrist kann man über sein Kapital verfügen. Bis zu bestimmten Einkommensgrößen gibt es vom Staat noch Zuschüsse.
Möglich sind dabei Bausparverträge, die früher fast ausschließlich bei der vermögenswirksamen Leistung genutzt wurden. Inzwischen gibt es auch für renditeorientierte Sparer Investmentfonds
Einige Menschen, die noch was tun wollen für die Altersversorgung, haben die vermögenswirksame Leistungen auch über eine betriebliche Altersversorgung bzw. Direktversicherung angelegt.
Durch den Steuervorteil kann oft sogar das doppelte einbezahlt werden in eine Direktversicherung und am Ende des Monats ist immer noch das gleiche Nettogehalt vorhanden.
Was der Sparer schlussendlich tut mit seiner VWL Anlage ist seine Sache aber verschenken sollte er sie nicht.
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