Vermögenswirksame Leistungen mit Fondssparplan Änderungen

Die vermögenswirksame Leistungen gehen auch mit einem Fondssparplan, da gab es im April 2009 Änderungen.

Die vermögenswirksame Leistungen können auch über einen Fondssparplan angelegt werden, dazu wurde im April 2009 einiges verändert zugunsten des VWL Sparers. Förderung durch den Staat Bei den vermögenswirksamen Leistungen fördert ja der Staat durch die Arbeitnehmersparzulage die Vermögensbildung. Seit April 2009 beträgt diese Zulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr und das 6 Jahre lang. Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage Die Voraussetzungen sind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für verheiratete. Vermögenswirksame Leistungen werden immer über einen Zeitraum von 6 Jahren angespart, nach dieser Zeit bleibt das Geld noch ein Jahr liegen. Nach diesen 7 Jahren kann der Anleger über den gesamten Betrag inklusive der Zulagen verfügen. Beantragung mit der Steuererklärung Oft bezahlen die Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen, einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen wenn es nicht bekannt ist. Allerdings bekommt man auch ohne Zuschuss vom Arbeitgeber die volle staatliche Zulage. Die Sparzulage muss der Sparer jährlich mit der Steuererklärung beantragen, wobei die Auszahlung erst Vertragsende erfolgt.

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