Vermögensschadenshaftpflicht ab 22. Mai 2007 Pflicht

Ab dem 22.05.2007 wird die neue Vermittler Verordnung planmäßig eingeführt und auch die Pflicht der Vermittler eine Vermögensschadenshaftpflicht vorweisen.

Die Umsetzung der neuen Vermittlerrechts Verordnung wird planmäßig zum 22.05.2007 stattfinden.
Damit muss bis zu diesem Zeitpunkt jeder Vermittler der Informationspflicht und Dokumentationspflichten nachkommen und zudem eine Vermögensschadenshaftpflicht nachweisen.

Die Vermittler sollten sich nicht mehr allzu viel Zeit lassen für den Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, da es einem Berufsverbot gleichkommt, wenn er keine hat.

Geplant ist der 11. Mai 2007, also vor Einführung VersVermV, wo der Bundesrat die Verordnung verabschieden wird.