Vermittlerrichtlinie
Die Vermittlerrichtlinie ist verabschiedet worden und geht wohl noch im Dezember 2006 durch den Bundesrat
Am 26.10.2006 wurde die Vermittlerrichtlinie durch den Bundestag verabschiedet.
Dabei wurde auch die Verlängerung der Übergangsfrist auf 2 Jahre verabschiedet.
Geht das Gesetz noch dieses Jahr durch den Bundesrat, endet die Übergangsfrist am 31.12.2008.
Die BWV hat sich dabei zusammen mit der Versicherungswirtschaft stark für die Interessen der Ausschließlichkeitsvermittler eingesetzt, die weiterhin nicht zwingend die Sachkundeprüfung der IHK machen müssen.
Was natürlich ein Wettbewerbsnachteil für Makler ist.
Allerdings wird nun doch von der Versicherungswirtschaft verlangt, dass auch die Ausschließlichkeitsvermittler, die dass volle Produktspektrum vermitteln, eine vergleichbare Sachkundeprüfung wie bei der IHK schulen müssen und auch intern geprüft werden sollen, wobei die Bafin die Einhaltung dessen kontrollieren soll.
Bis Mitte bzw. Ende Mai soll die Vermittlerrichtlinie in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt muss die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein und auch die Informations- und Dokumentationspflicht beginnen.
Die IHK übernimmt die Zulassung von ungebundenen Vermittler und auch die Registrierung aller Vermittler. Dann kann jeder Kunde angeblich das Vermittlerregister einsehen.
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