Vermittlerrichtlinie 22.05.2007

Nur noch ein wenig mehr als 4 Monate bis am 22.05.2007 die Vermittlerrichtlinie in Kraft tritt.

Da die neue Vermittlerrichtlinie am 22.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt diese 5 Monate später also am 22.05.2007 in Kraft.

Für die Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer haben Versicherungsvertreter, die bereits tätig sind, bis zum 31.12.2008 Zeit.

Dieses Datum am 22.05.2007 ist auch für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wichtig. Bis zu diesem Zeitpunkt muss diese Versicherung bestehen.

Ebenso tritt zu diesem Zeitpunkt die Informationspflicht, Beratungspflicht und die Dokumentationspflicht in Kraft.

Bei der Beantragung bei der IHK zur Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung sollte man sich informieren ob man eine Prüfung ablegen muss.

Muss man eine Prüfung ablegen sollte man beachten diese nicht zu spät zu machen, da bei einem Durchfallen in der Prüfung eventuell nicht mehr genügend Zeit besteht diese zu wiederholen.
Dies käme dann einem Berufsverbot gleich.

Und diese Prüfung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Nebenbei ist diese Prüfung sicherlich nicht zu schaffen.


Eine Antwort zu "Vermittlerrichtlinie 22.05.2007"

  1. Willibert Weber schrieb:

    Endlich kommt sie, die EU-Vermittlerrichtlinie. Was oben zur Prüfung zu lesen ist, ist richtig so! Wenn man sieht was heute von Vertretern, Beratern und Vermittlern so alles erzählt und verkauft wird—es ist grausam!

    Schade nur, dass so viele Vermittler von den unternehmensübergreifenden Prüfungen verschont bleiben und “eigene Standards” entwickeln dürfen (Strukturvertrieb)-wozu?

    Interessant auch, dass die Direktvertreiber ohne eine echte Beratungshaftung davon kommen! Verbraucherschutz???

  2. Brückner schrieb:

    Sicher ist es gut, dass die EU Vermittlerrichtlinie kommt, nachdem ich aber selbst die Prüfung abgelegt habe, wage ich zu bezweifeln, ob sich dadurch am Niveau der Beratungen in Deutschland irgendetwas ändern wird.

  3. Tobias schrieb:

    Ich find das klasse!! nicht unbedingt die prüfung. sondern mehr die dokumentationspflicht und beratungspflicht. endlich hört es auf das “nur so mal schnell” ein produkt geschrieben wird, sondern es eine beratung und aufklärung geben wird. Ärgerlich und schlecht ist, dass es nur die trifft die nicht in der ausschließlichkeit, und damit unanhängiger, sind. alle die dürfen den gleichen schrott weiter verkaufen wie bisher. da kann man nur hoffen das sich der bund der sparer durchsetzen kann und ein markenzeichen wird