Verkehrsrechtsschutz im Urlaub bei Unfall mit dem Auto im Ausland
Der Urlaub beginnt, vorher wird das Auto noch überprüft aber es sollte auch daran gedacht werden wenn sie im Ausland mit dem Auto einen Unfall verursachen oder als Geschädigter beteiligt sind. Wie wichtig dabei eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sein kann, wird im nachfolgenden klarer.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht zu teuer, wenn sie einen Versicherungsvergleich machen, aber sie kann gerade bei einem Unfall im Ausland notwendig sein und ihnen viel Geld sparen. Was sie allerdings auf alle Fälle im Ausland bei einem Unfall beachten sollten ist:
Alles notwendige ins Auto legen Es sollte im Auto griffbereit ein Stift, ein Block zum notieren und ein Fotoapparat sein. Nach einem Unfall im Ausland verständigen sie die Polizei, dass der Unfall aufgenommen wird. Wichtig ist dabei, dass sie sich selbst die Anschrift und das Aktenzeichen der Polizei notieren. Auch die KFZ Kennzeichen, der am Unfall beteiligten Fahrzeuge notieren sowie Name und Anschrift der beteiligten Personen, dabei etwaige Zeugen nicht vergessen. Vergessen sie auch nicht den genauen Ort des Unfalls festzuhalten, später wird es schwierig sich an Details zu erinnern. Dabei sollten auch Fotos von den Beschädigungen an den Fahrzeugen gemacht werden sowie Fotos des Unfallortes. Haben sie diese Vorgaben alle erfüllt sind die ersten Schritte getan um später ihr Recht durchzusetzen.
Alle Beleg sammeln Nach dem Unfall kommt ihr Auto eventuell in die Werkstatt nachdem es abgeschleppt wurde. Sie oder ihre Begleiter müssen zum Arzt und sich behandeln lassen und sie müssen sich eventuell was zum übernachten suchen. Von allem was zusätzlich an Ausgaben auf sie zukommt, sollten sie sich Rechnungen, Quittungen geben lassen, bei Behandlungen zusätzlich noch die ärztlichen Unterlagen. Ist der Urlaub mit dieser unangenehmen Begleiterscheinung beendet und sie wieder zuhause sind, kommt die Frage auf, wie es nun weitergeht. Dabei ist es wichtig aus welchen Ländern die am Unfall beteiligten Fahrzeuge kommen.
Welche Fahrzeuge aus welchen Ländern Wenn der Unfall in der EU war und auch die Fahrzeuge in der EU angemeldet sind kann der Schaden außergerichtlich geregelt werden. Dazu rufen sie den Zentralruf der Autoversicherer an, wo sie den Regulierungsbeauftragten für Schäden der ausländischen Versicherung mitgeteilt bekommen. Der Schaden muss dann innerhalb von 3 Monaten reguliert werden oder sie müssen eine Begründung bekommen, warum sich die Schadensregulierung verzögert. Bei einer teilweisen oder ganzen Ablehnung muss dann im Ausland geklagt werden. Da das Recht des Landes gilt, in dem der Unfall verursacht wurde, sollte beachtet werden dass andere Länder nicht den gleichen Schadensersatz gewähren, wie man dass in Deutschland gewohnt ist. Sind an dem Unfall allerdings Autos beteilig, die nicht in der EU zugelassen sind, lassen sie sich die grüne Versicherungskarte zeigen, bei diesem Fall ist für die Schadensregulierung das Büro auf der grünen Karte zuständig, dass im Unfallland liegt.
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