Verkauf Lebensversicherung vor 2009
Wer einen Verkauf seiner Lebensversicheurng in Erwägung zieht sollte sich noch im Jahr 2008 damit befassen, denn ab 2009 greift bei einem Verkauf unter Umständen auch die Abgeltungssteuer.
Wer jetzt schon weiß dass er eine Kündigung oder Verkauf seiner Lebensversicherung in Erwägung zieht, sollte nicht bis zum letzten Augenblick warten, denn ab 2009 ist auch der Verkauf einer Lebensversicherung von der Abgeltungssteuer betroffen.
Hat die Lebensversicherung noch keine Laufzeit von 12 Jahren und ist der Kunde bei der Auszahlung unter 60 Jahre wird der Verkauf der Lebensversicherung besteuert und zwar mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen.
Von diesem Ertrag werden 25 Prozent abgezogen mit der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag sind es sogar fast 28 Prozent.
Beispiel:
1.) Verkauf der Lebensversicherung im Jahr 2008 Verkaufspreis 50.000 Euro bedeutet gleichzeitig die Auszahlung von 50.000 Euro steuerfrei.
2.) Verkauf der Lebensversicherung im Jahr 2009 Verkaufspreis 50.000 Euro während der Laufzeit wurden insgesamt 30.000 Euro an Beiträgen bezahlt. Vom Ertrag von 20.000 Euro gehen ans Finanzamt 5.000 Euro plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben dass jede Kündigung oder jeder Verkauf einer Lebensversicherung mit finanziellen Nachteilen für den Kunden verbunden ist. Wer es vermeiden kann sollte dies auch tun aber wer es auf alle Fälle noch erledigen will sollte nicht zu lange warten. Man kann damit rechnen dass gegen Jahresende jede Menge Lebensversicherungen noch schnell verkauft werden sollen. Doch die Aufkäufer benötigen eine gewisse Zeit für den Ankauf, da sie erst bei der Versicherungsgesellschaft Daten einholen müssen und sie prüfen jede Lebensversicherung, denn längst nicht alle werden aufgekauft.
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