Verdeckte Provisionszahlungen hat Folgen

So genannte verdeckte Provisionszahlungen sind nicht erlaubt, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil Az. XI ZR 73/05 feststellte.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil Az. XI ZR 73/05 entschieden dass eine Anlegerin mit 190.000 Euro plus 50.000 Euro von der Stuttgarter Südwestbank AG zu entschädigen ist, weil die Bank heimlich Provisionen an den Vermittler der Frau gezahlt hat.

Die Frau hatte auf den Rat ihres Beraters gehört und dabei sehr viel Geld verloren. Die Südwestbank AG hatte für verschiedene Anlagegeschäfte Provisionen erhalten und einen Teil an den Vermittler der Frau abgegeben. Die Klägerin wusste nicht dass ihr Berater z.Bsp. für die Vermittlung hochspekulativer Termingeschäfte von der Bank Geld erhalten hat.

Der BGH sieht in diesem Geschäftsgebaren die Gefahr, dass ein Kunde nur anhand der bezahlten Provisionen beraten wird und zu mehr Geschäften dadurch verleitet wird.

Die Südwestbank steht bei Finanztest seit 2005 auf der Warnliste wegen verdeckter Provisionszahlungen. Diese ist bei Finanztest für 2,50 Euro abzurufen unter