Urteil Karlsruhe Hartz IV Bundesverfassungsgericht Kinder und Erwachsene
Heute gab es das Urteil aus Karlsruhe durch das Bundesverfassungsgericht über den Hartz IV Regelsatz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Vor wenigen Minuten gab es das Urteil zu den Hartz IV Regelsätzen für Kinder und Erwachsene aus Karlsruhe durch das Bundesverfassungsgericht. Nun muss die Regierung die Hartz IV Regelsätze neu berechnen und nicht nur für die Kinder sondern auch für die Erwachsenen. Laut den Richtern aus Karlsruhe sei die Berechnung der Hartz IV Regelsätze nicht transparent genug.
Zeit bis zum 31.12.2010
Die Regierung hat nun Zeit bis zum 31.12.2010 eine neue Regelung zu schaffen, bis zu dem genannten Zeitpunkt können ergänzende Leistungen beansprucht, sofern diese zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimum notwendig sind, allerdings nur in seltenen Fällen.
Hartz IV Regelsatz für Kinder und Jugendliche
Bei der Klage in Karlsruhe ging es um die Hartz IV Regelsätze für Kinder und Jugendliche, da diese Sätze nur durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz IV Regelsätze für Erwachsene festgelegt wurden. Das Sozialgericht in Hessen und das Bundessozialgericht hat diese Regelung als verfassungswidrig bewertet und hat dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klagen von 3 Familien vorgelegt. Die Familien haben die Sätze für Kinder und Jugendlich als zu gering angesehen und bekamen in Karlsruhe nun weitgehend Recht.
Der Hartz IV Regelsatz für Erwachsene liegt momentan bei 359,– Euro im Monat, für Kinder und Jugendliche sind die Leistungen gestaffelt. Wenn die Kinder unter 6 Jahren alt sind gibt es 60 Prozent vom Regelsatz für Erwachsene (215,40 Euro), bei Kindern unter 14 Jahren sind es 70 Prozent ( 251,30 Euro), bei Kindern unter 18 Jahren sind es 80 Prozent (287,20 Euro). Mit diesem Urteil aus Karlsruhe drohen dem schon hoch verschuldeten Staat höhere Ausgaben für Hartz IV.
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