Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer bei Krankheit
Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer bei Krankheit bestand bisher nur bis Ende März des Folgejahres, dies hat sich nun geändert.
Bei Krankheit war es bisher so, dass Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch behalten konnte allerdings nur bis zum Ende März des Folgejahres, dann ist der Urlaub verfallen. Nun der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil *Az. C-350/06 und C-520/06* anders entschieden und nun können Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch behalten und den Urlaub auch antreten oder eben sich die Urlaubstage nachträglich auszahlen.
Recht den Urlaub auszahlen zu lassen Diese Nachricht aus Luxemburg wird so einige Arbeitgeber aufschrecken, denn so haben Arbeitnehmer nun auch ein Recht sich den Urlaub auszahlen zu lassen den sie nicht angetreten haben, wenn bei längerer Krankheit der Arbeitnehmer in Frührente gehen muss oder gekündigt wird. Ob solche Urteile gut sind für den Arbeitnehmer darf man durchaus bezweifeln, denn dies wird sicherlich dazu führen, dass Arbeitgeber sich viel schneller von Langzeitkranken trennen als bisher und so haben die Kranken dann ein ganz anderes Problem.
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