Unfallversicherung Gliedertaxe ist wichtig
In der Unfallversicherung stellt die Gliedertaxe einen wichtigen Bestandteil, denn [...]
In der Unfallversicherung stellt die Gliedertaxe einen wichtigen Bestandteil, denn wenn zum Beispiel eine Niere nicht in der Gliedertaxe aufgeführt ist, kann die Unfallversicherung die Leistung verweigern.
OLG Celle Az. 8U 100/07 Das Oberlandesgericht (AZ. 8U 100/07) Celle hat einer Versicherungsgesellschaft Recht gegeben, die einer Frau nachdem Verlust ihrer Niere die Leistung aus der Unfallversicherung verweigerten, unter anderem weil die Niere nicht in der Gliedertaxe genannt wird. Zudem wurde in einem Gutachten festgestellt dass der Verlust einer Niere durch die verbleibende Niere vollständig kompensiert wird, so dass der Schaden der Frau kein Fall für die Unfallversicherung ist. Ebenso ist die Lebenserwartung der Frau durch den Verlust der Niere nicht beeinträchtigt und somit konnten die Richter des Oberlandesgerichtes Celle keine Invalidität bei der Frau feststellen.
Folgendes war passiert: Die Frau wurde von einem Pferd in den Unterbauch getreten und verlor daraufhin eine Niere. Die Frau wollte danach eine Entschädigung von ihrer Unfallversicherung, die allerdings von dieser verweigert wurde. Die Begründung war zum einen, dass die Niere nicht in der Gliedertaxe steht und eben dass die zweite Niere die Funktion der ersten übernehmen kann und dies ohne Beeinträchtigung.
Gliedertaxe – die Tabelle
| Verlust oder Funktionsunfähigkeit | Invaliditätsgrad in Prozent | Ist dies für sie berufsrelevant? |
|---|---|---|
| selbstverständlich werden auch dauerhafte Schäden an Körperteilen berücksichtig, die hier nicht angeführt sind. Erkundigen Sie sich bei der Versicherung ihrer Wahl genau. |
mehr als 100% geht nicht | mehr vereinbaren, wenn dies für Sie berufsrelevant ist Stichworte:lineare Tarife, Mehrleistungstarife und Progressionstarife Fragen sie danach. |
| eines Armes im Schultergelenk | 70 | |
| eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 | |
| eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenk | 60 | |
| einer Hand im Handgelenk | 55 | |
| eines Daumens | 20 | |
| eines Zeigefingers | 10 | |
| eines anderen Fingers | 5 | |
| eines Beines über der Mitte des Oberschenkels | 70 | |
| eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 | |
| eines Beines bis unterhalb des Knies | 50 | |
| eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 | |
| eines Fußes im Fußgelenk | 40 | |
| einer großen Zehe | 5 | |
| einer anderen Zehe | 2 | |
| eines Auges | 50 | |
| beider Augen | 100 | |
| des Gehörs auf einem Ohr | 30 | |
| … auf beiden Ohren | 60 | |
| des Geruchssinns | 10 | |
| des Geschmackssinns | 5 |
Teilverluste
Sind die Beschwerden oder Einschränkungen geringer, werden diese Beschwerden anteilig bewertet. Der Unfallversicherer ernennt dafür dann einen Gutachter (ärztlicher), der für die Versicherung die Unfallfolgen bewertet. Das hat auch Gültigkeit wenn Gliedmaßen betroffen sind, die nicht in der obigen Gliedertaxe aufgeführt sind.
- weitere Informationen für Sie: