Unerwünschte Telefonwerbung – was kann man tun?
Viele Verbrauchen beschweren sich über unerlaubte Werbeanrufe, obwohl seit August genau dagegen ein Gesetz in Kraft gesetzt wurde. Erhält man unerwünschte Telefonwerbung, bekommt man in der Regel Ruhe, wenn man ohne Kommentar auflegt.
Jeder kennt sie, die allermeisten Verbraucher sind davon mehr als genervt – unerwünschte und vor allem unerlaubte Telefonwerbung. Am besten ist, mal legt einfach auf.
Seit August Gesetz in Kraft
Trotz des im August diesen Jahren in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor unerlaubter Telefonwerbung, erhalten die Deutschen immer noch jede Menge unerwünschte Werbeanrufe. Die Verbraucherschützer erhalten immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die sogar nachts angerufen werden. Bei den Werbeanrufern handelt es sich vorwiegend um Angebote von Lotteriedienstleistern.
Verbraucher muss Anruf ausdrücklich zustimmen
Das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Betriebsformen“ sieht vor, dass die Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis durch den Verbraucher gesetzeswidrig ist. Darauf ergibt sich, dass der Angerufene im Vorhinein ausdrücklich erklärt haben muss, dass er auch tatsächlich Werbeanrufe erhalten möchte. Wenn man also angerufen wird und nicht damit einverstanden ist, sollte man einfach auflegen. Macht man dies mehrfach, wird die Nummer häufig aus den Datenbanken der Anrufer gestrichen und man hat seine Ruhe.
Häufen sich die Beschwerden über einen bestimmten Anbieter, so werden Ermittlungsverfahren durch die Bundesnetzagentur angestrengt, die zur Verhängung eines Bußgeldes führen können. Bislang wurde veranlasst, dass bereits sieben Rufnummern von Telefonwerbern abgeschaltet wurden.
Das Telefon klingelt und niemand meldet sich
Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass Verbraucher angerufen werden und dann meldet sich beim Abheben niemand. Dies ist auf den Gebrauch von sogenannten „Predictive Dialern“ zurückzuführen, wobei es sich um Wählprogramme handelt, die viele Nummern gleichzeitig anrufen und bei der Entgegennahme des Anrufes durch den ersten Angewählten, werden alle anderen Gespräche abgebrochen und später erneut angewählt. Hierdurch entsteht eine hohe Zahl von Anrufen, die eine sehr große Belästigung darstellen.
Sollten Sie als Verbraucher Opfer solcher Anrufe werden, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.
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