Versicherung

Überspannungsschaden an meinem Computer Fernseher oder Musikanlage

Inzwischen haben die Haushalte in Deutschland mehr und hochwertigere Elektrogeräte als früher. So ist es nicht verwunderlich dass ein Überspannungsschaden am Fernseher, der Musikanlage oder dem Computer häufiger in der Schadensstatistik der Versicherer vorkommt.

An der Schadensstatistik der Versicherungsgesellschaften lässt sich gut erkennen, welche Schadenursache zugenommen hat. Der Überspannungsschaden ist in der Regel über die Hausratversicherung abgesichert und hat in der Häufigkeit und wohl auch in der Höhe der Schadenszahlungen deutlich zugenommen.
Der GDV denkt sogar, dass die Überspannungsschäden noch steigen könnte und sieht die steigende Blitzhäufigkeit als Grund dafür.
Blitzeinschläge haben allein im Jahr 2006 einen Schaden von 240 Millionen Euro verursacht.
Während im Jahr 2004 noch 1,6 Millionen Blitze gezählt wurden, sind es 2006 schon fast 2,5 Millionen gewesen.
Dies lässt so einige denken, dass sie nach einem Gewitter sich vielleicht den kaputten Computer, Fernseher oder die teure Musikanlage durch die Hausratversicherung bezahlen lassen, allerdings schauen die Versicherer inzwischen bei Überspannungsschäden genauer hin.
Die Fachhochschule Aachen hat im Auftrag des GDV herausgefunden, dass ein Blitzeinschlag höchstens Geräte beschädigt im Umkreis von 3 Kilometer.
Der Gefahrenradius verringert sich in dicht bebauten Gebieten, so ist zum Beispiel in einer Stadt der Radius nur 1,5 Kilometer.
Nun kann die Versicherungsgesellschaft auf Grundlage dieser Studie auch genauer nachfragen und auch Überspannungsschäden abweisen.
Wird durch einen Blitzeinschlag ein Computer zum Beispiel zerstört, müsste die Versicherung den Computer durch ein Gutachten überprüfen lassen, was in dieser Schadenshöhe eigentlich zu teuer ist.
So werden auch manchmal nur die Versicherungsnehmer angeschrieben mit dem Hinweis, dass Experten auch den Computer untersuchen können. Manche Versicherungskunden verzichten dann freiwillig, allerdings ist der Schaden wirklich auf einen Blitzeinschlag zurückzuführen sollte niemand auf die Schadenszahlung verzichten.

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