Tierhalterhaftpflicht für Vierbeiner Hund und Pferd
Als Tierhalter muss man für Schäden, die die Vierbeiner verursacht haben, aufkommen. Deshalb müssen sich Hunde- oder Pferdehalter gegen mögliche finanzielle Unglücksfälle durch eine Tierhalterhaftpflicht absichern.
In einigen Bundesländern ist ein Versicherungsschutz bereits Pflicht. Doch eine freiwillige Versicherung kann Tierhalter vor finanziellen Risiken schützen. Schnell kann es passieren, dass sich ein Hund losreißt und in ein Auto oder Fahrrad läuft, und auch ein kleiner Hund kann dann durchaus einen großen Schaden verursachen. Tierbesitzer sind sich oft nicht bewusst, dass sie für Risiken ihrer Vierbeiner haften. Laut Gesetz sind sie verpflichtet, für die Schäden an Körper und Gesundheit und für die Sachschäden anderer Personen aufzukommen.
Leistungs- und Beitragsunterschiede der Versicherer Auch bei Tierhaftpflichtversicherungen variieren Leistungsumfang und Beiträge erheblich, da gilt es sich genauestens zu informieren und zu vergleichen. Manche Versicherungsgesellschaften lehnen Kampfhunde und daher bestimmte Rassen generell ab oder verlangen einen sehr hohen Beitragssatz. Da eine Vielzahl von Versicherungsmodellen angeboten wird, sollte man Vergleiche der Anbieter nicht scheuen.
Tierhüter muss mit versichert werden Sie sollten ggf. darauf achten, ob im Versicherungsschutz auch Ihre Familie, Freunde oder der Nachbar, der die Betreuung ihres Hundes übernimmt, inbegriffen sind. Begleitet Sie Ihrer treuer Freund auch ins Ausland, sollte der Versicherungsschutz weltweit gültig sein. Die Kosten für einen passenden Schutz können sich auf 35,- bis 235,- EUR im Jahr belaufen – mit oder ohne Selbstbeteiligung. Ein Vergleich des Preis- und Leistungsverhältnisses lohnt sich hier auf alle Fälle.
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