Sturmschaden mit Windstärke 8 und welche Versicherung zahlt

Wohngebäuderversicherung und Hausratversicherungen bei Schäden durch einen Sturm

Ein Sturm mit Windstärke 8 kommt in Deutschland durchschnittlich etwa zwanzig bis dreißig Tage im Jahr vor. Erst ab einer Windstärke 8 zahlen in der Regel Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen einen Sturmschaden.

Welche Versicherung deckt welche Schäden ab:

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume oder für Ziegel die aufgrund des Sturms vom Dach fliegen. Fest verbunden Sachen mit dem Haus, sind ebenfalls über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, aber bitte daran denken die Markise bei Windstärke 8 nicht ausgefahren zu haben, da könnte eine Versicherung sonst Schwierigkeiten bei der Schadenszahlung machen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden ab an Möbeln oder Einrichtungen, die durch den Sturm beschädigt werden. Schäden durch Überschwemmungen werden, wie an anderer Stelle schon beschrieben, nur dann bezahlt wenn eine Elementarversicherung in der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten ist.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die beispielsweise entstehen, wenn ein Dachziegel vom Haus fliegt und eine Person dabei verletzt wird. Diesen Schaden deckt die private Haftpflichtversicherung, sofern der Besitzer des Hauses in diesem Gebäude keine Wohnungen vermietet. Ein Vermieter braucht dann eine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Sturmschaden am Auto

Viele Autobesitzer wissen nicht wie wichtig bei Sturm oder Hagel die Teilkaskoversicherung ist. Beschädigt ein herumfliegendes Dach ein Auto, braucht der Autobesitzer eine Teilkaskoversicherung, die ihm dann den Schaden ersetzt. Hat er für seinen Wagen nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Auch wenn das Dach vom Nachbarhaus kommt und klar ist wer den Totalschaden verursacht hat, werden diese Schäden nur von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Wohngebäudeversicheurng Vergleich

Hausratversicherung Vergleich

Haftpflichtversicherung Vergleich

KFZ Versicherung Vergleich


Eine Antwort zu "Sturmschaden mit Windstärke 8 und welche Versicherung zahlt"

  1. Frömberg,Klaus schrieb:

    Am 18.01.2007 wurden schäden durch umge-
    stürzte Fichten an unserem Grundstück bzw.
    unserem Haus erfolgt.Welche Versicherung
    kommt für den Schaden auf,da die Fichten
    auf dem Nachbargrundstück stehen.
    Sturm Kyrill.

  2. Dieter Peters schrieb:

    Wie im Text geschrieben bezahlt das die eigene Wohngebäude / Hausratversicherung!

    Ist ein normaler Sturmschaden an einer versicherten Sache (nämlich dem Wohngebäude) Versicherung unverzüglich anrufen und den Schaden melden. Es wird Ihnen dann eine Formular zugeschickt, damit ist dann die ausführliche Schadenanzeige zu machen.

  3. Richard Aicher schrieb:

    Ich bin Mieter eines Hauses mit Garten. Die darin befindliche Gartenlaube wurde von Kyrill zerstört, d.h. abgedeckt und ist eingebrochen. Ist für diesen Schaden der Mieter oder Vermieter zuständig, bzw. haftbar? Vielen Dank im voraus für die Antwort!

  4. Andreas Tann schrieb:

    Mein Gartenzaun wurde von dem Sturm Kyrill
    teilweise zerstört. Wer kommt für diesen Schaden auf ?

  5. Eckhard Schwarzer schrieb:

    Eine Fichte aus dem Nachbargrundstück hat der Strum in meinen Garten geworfen. Der Gartenzaun sowie Bäume und Anpflanzungen in meinem Garten wurden dadurch zerstört.
    Wer kommt für folgende Schäden auf:
    1. Beseitigung des umgestürzten Baumes
    2. Reparatur des Gartenzaunes
    3. Neuanpflanzung im Garten
    Vielen Dank für die Auskunft!

  6. Jörg Müller schrieb:

    Unser Haus im Garten wurde von der ca. 20m hohen Tanne die in unserem Garten stand eingedrückt. In dem Haus waren Gartengeräte und unter anderem mein Roller… Deswegen würde ich dieses Gebäude nicht unbedingt fest als Gartenhaus / Carport definieren… Was kann ich tun um die Versicherung die nicht zahlen will trotzdem dran zubekommen? Ein Abtransport der Tanne würde vorallem in die 4 – 5 stellige Summe gehen…

  7. Peter Prüsener schrieb:

    Hallo, mich würde interessieren, wessen Versicherung für Schäden die durch einen umgestürzten Baum des Nachbarn aufkommt. Der beschädigte Baum des Nachbarn fällt in den anliegenden Garten und beschädigt dabei, den Zaun einiges der Pflanzung und wer muss dann noch die Entsorgung des liegenden Baumes bezahlen, der Großteil des Baumes liegt auf dem Nachbargrundstück….????Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke

  8. Thomas Schneider schrieb:

    wir hatten durch den Sturm 48 Stunden Keinen Strom in unseren Gefrierschränken hatten wir 120 Kilo FLEISCH Und andere Lebensmittel die nun Verdorben sind
    frage wer zahlt den endstandenen schaden
    Würde mich über eine antwort sehr freuen
    M F G
    Thomas Schneider

  9. yvonne stöckel schrieb:

    hallo,
    der sturm hat den regen dermaßen an die häuserwand geprescht, das nun die wand von innen fühl- und sichtbar feucht ist. wir sind wohnungsmieter. wer bezahlt den schaden? tapeten lösen sich bereits, wand befindet sich im schlafzimmer direkt am bett, matratze hat durch feuchtigkeit schaden genommen, bettdecke muß gereinigt werden (gefahr der schimmelbildung).
    lg
    yvonne stöckel

  10. uwe schrieb:

    Generell sollten sich alle Geschädigte an die eigene Gebäudeversicherung wenden oder nachschauen in der Police ob Aufräumungsarbeiten mitversichert ist sonst bleibt man wohl auf den Kosten sitzen.
    Die Sache mit dem Stromausfall ist meiner Ansicht nach nicht versichert. Es gibt neue Hausratversicherungen, die dies wohl einschließen aber auch relativ teuer sind.
    Bei der Sache mit den feuchten Tapeten unbedingt den Gebäudeeigentümer informieren der den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden sollte, dazu eventuell die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sofern vorhanden. Auch der eigenen Hausratversicherung den Schaden melden.

    Bei Schäden ist es relativ schwer Auskunft zu geben, da ich die einzelnen Verträge nicht kenne und somit nicht weiß was eingeschlossen ist und was nicht.

    Ich hoffe dass nicht allzuviel von dem Schaden an Ihnen hängenbleibt.

  11. Hans schrieb:

    Wenn der Sturm eine Dachpfanne vom Haus schmeisst und jemanden oder ein Fenster trifft, wird das von der Gebäudeversicherung beglichen. Wenn die Dachpfanne ein Auto trifft, muss der Halter eine Teilkasko haben, sonst geht er leer aus. Ich werde da wohl auf meiner Selbstbeteiliung bei der Teilkasko sitzen bleiben. Oder?

  12. Gertraut Madlung schrieb:

    In unserem Garten hat Kyrill 5 große Fichten entwurzelt. Sie haben teilweise den Zaun zerstört und andere Bäume stark beschädigt, ebenso einige Vogelhäuser. Wir haben eine Gebäudeversicherung. Bezahlt die Versicherung diese Schäden im Garten?

  13. Jürgen Wieloch schrieb:

    Der Orkan ” Kyrell ” hat nicht nur eine Spur der Verwüstung hinter lassen,sondern Fragen über Fragen aufgeworfen. Die Versicherungsunternehmen haben hierfür eine Vielzahl an Service-Angeboten parat.
    Ich empfehle, die lokalen Agenturen etc. zu kontaktieren. Im Zweifelsfall, sollte aber zunächst ein Schaden dort gemeldet werden ( Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers gemäss den Vertragsbedingungen ) Wer dann ggfs. reguliert, muss von dort aus entschieden werden. Wer selbst keine Risikoversicherung abgeschlossen hat, kann im ungünstigen Fall ” die Pappnase auf haben “.
    Weitere Informationen bieten auch die unzähligen Internetseiten – einfach einmal ” googeln ” – Stichwort: Sturmschaden, Wasserschaden oder unter § 5 VGB nachsehen. Viel Erfolg!

    Jürgen Wieloch

  14. Anja Meschke schrieb:

    Hallo

    am 12.01.07 ist mir morgens ein Baum auf die Motorhabe meines Autos gefallen. Dieser Baum gehört der Stadt … soeben erhielt ich die Mitteilung, dass die KSA Berlin nicht für den Schaden aufkommt der mir entstanden ist, da es sich um einen Sturmschaden handeln soll. Es müsse meine Kaskoversicherung zahlen sofern ich eine besitze.

    weiss jemand ob diese Aussage stimmt und ob es ähnliche vorfälle gibt oder Urteile?

  15. uwe schrieb:

    Hallo Frau Meschke,

    Die Aussage ist richtig. Bei einem Sturmschaden, der ein Auto beschädigt ist die Teilkaskoversicherung zuständig.

    Hat der Besitzer keine Teilkasko bekommt er nichts.

    gruß

  16. Thomas Anzinger schrieb:

    Guten Tag, Kyrill hatte Nachbars (gesunden)Baum auf unseren Zaun gestürzt, den Zaun soll nun meine Gebäudeversicherung übernehmen. Klingt paradox, ist aber so! Meine Gebäudeversicherung meint nun, es sei nur eine Standardversicherung vereinbart (das Gebäude wurde vor kurzem erst gekauft, die Versicherung vom Voreigentümer übernommen), die für den entstandenen Schaden nicht aufkommen muß. Gnädigerweise würde man den Schaden übernehmen, ich müßte halt die Police “upgraden”, um in Zukunft gerüstet zu sein, man will mich als Kunden schließlich nicht verlieren!? Kann das jemand so nachvollziehen? Muss nicht Nachbars Haftpflicht einspringen, wenn ich gegen den Schaden nicht versichert bin, oder habe ich dann Pech gehabt? Macht es wirklich einen Unterschied, ob der Baum krank oder gesund war? Viele Fragen, eine Antwort wäre sehr hilfreich und supernett.
    Danke und Grüße

  17. uwe schrieb:

    Hallo Herr Anzinger, das Schadensereigniss war der Sturm. Ihr Gebäude und je nach Versicherungsschutz auch Sachen auf ihrem Grundstück sind gegen Sturm versichert. Dem Nachbarn irgendwas nachzuweisen, weil der Baum dies oder jenes hatte ist sicherlich so gut wie unmöglich.

    Wenn bei dem Sturm Sachen von ihrem Haus auf des Nachbarn Auto gefallen wäre, hätte die Teilkasko des Nachbarn diesen Schaden ersetzen müssen nicht ihre Versicherung.

    gruß

  18. Micael Ganzer schrieb:

    Hallo
    Wenn eine Antenne vom Dach durch Sturm aufs Auto fallt ist dann die Sachlage wie bei einem Ziegel

  19. uwe schrieb:

    Hallo Herr Ganzer, Schadensursache war der Sturm, dafür tritt die Teilkaskoversicherung ein.

    gruß

  20. Hendrik Schulte schrieb:

    Hallo!
    Viele der Dinge die hier erklärt werden sind richtig, ein wichtige ist jedoch falsch:
    “Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die z.bsp. entstehen, wenn ein Ziegel vom Dach fliegt und eine Person verletzt. Diesen Schaden deckt die private Haftpflichtversicherung, sofern der Besitzer des Hauses keine Wohnungen vermietet. Ein Vermieter braucht dazu deine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.”
    Auch hier bleibt Sturm höhere Gewalt, den Hausbesitzer muss ein Verschulden treffen damit die Haftpflichtvers. zahlt. Der Kopf eines Menschen zählt hier genauso wie die Motorhaube eines Autos. Ansteller der Teilkasko braucht man dann eine Unfallversicherung!
    Gruß, Hendrik

  21. ThomasAnzinger schrieb:

    Hallo Uwe, ich danke für die Antwort vom 29.01.2007! Mein Sturmschaden ist leider immer noch nicht bearbeitet, geschweige denn beglichen!

  22. mersch schrieb:

    Wir haben ein ladenlokal. Durch den sturm wurde die markise. eigentum des hausbesitzers beschädigt. wer kommt für den schaden auf. wir als nutzer oder seine versicherung???

  23. judithd. schrieb:

    Hallo,
    am 3.3.07 hat in unserem Feld (wir haben einen Gemüseanbau) der Sturm 2 neuerrichtete Folienhäuser komplett umgelegt. Die Häuser haben ca. eine Ackerlänge und sind ca.jeweils
    6 m breit. Sie standen gerade mal 2 Wochen.
    Die Firma, bei der wir die Häuser gekauft haben, stellt sich quer und möchte für den Schaden nicht aufkommen.
    Wer kann helfen, oder hat eine Idee, ob es da einen Gutachter gibt, der sich auf diesem Gebiet auskennt?

  24. uwe schrieb:

    Hallo, so wie ich dies verstehe haben Sie die Folienhäuser gewerblich genutzt und ich gehe davon aus dass sie wohl keine gewerbliche Versicherung haben, die Schäden bei Sturm bezahlt.
    Die Firma zu belangen halte ich für schwierig .

    zu dem Schaden mit dem Ladenlokal und der Markise:

    in der Regel ist seine Versicherung da zuständig, außer in ihrem Mietvertrag ist geregelt daß vom Vermieter eingebrachte Sachen auf Gefahr des Mieters übergehen, was allerdings äußerst selten ist.

    gruß

  25. Mandy Thomas schrieb:

    Von unserem Carportdach fielen Ziegeln aufs Auto unseres Nachbarn. Diese Ziegel waren nicht genagelt.
    Der Nachbar hat keine Teilkasko.
    Muss ich den Schaden tragen?

  26. uwe schrieb:

    Hallo Mandy Thomas, eine 100 Prozentige Auskunft dazu kann ich Ihnen nicht geben aber grundsätzlich ist der Nachbar bei herumfliegenden Ästen oder Ziegeln vom Hausdach zum Beispiel selbst schuld hat er keine Teilkaskoversicherung.
    Sie haben sicherlich eine private Haftpflichtversicherung, fragen sie dort nach und melden sie den Schaden. Unberechtigte Ansprüche werden dann auch abgewehrt.
    Ihnen muss nachgewisen werden dass sie ihr Dach des Carports nicht in Stand gehalten haben, ihnen muss also ein Verschulden nachgewiesen werden was ich mir bei höherer Gewalt nicht vorstellen kann.
    gruß

  27. Maik schrieb:

    Hallo .. Wie siehts denn aus mit Elektrosachen. Bei uns war auch einige Zeit der Strom weg weil ein Baum auf eine Leitung gefallen ist .. und nachdem der Strom wieder zugeschaltet wurde war der Fernseher und das Telefon defekt. Der Fernseher fing richtig an zu brennen innen drin.
    Die Hausrat meint das es nichts mit dem Sturm zu tun habe. Was kann man da tun ?

  28. uwe schrieb:

    Hallo Maik,

    ursächlich für den Schaden war wohl der Strom, der wieder angeschaltet wurde. In der Hausratversicherung ist zwar Schaden die durch Sturm im Hausrat entstehen versichert aber dies war bei ihrem Schaden nicht Ursache.
    Ich kann Ihnen ehrlicherweise bei einem Schaden wie bei Ihnen keinen brauchbaren Tipp geben.