Student im Praktikum Sozialversicherungspflichtig
Eine Firma musste für Studenten, die ein Praktikum in ihrer Firma machten, Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das Urteil S 10 RA 79/04 sieht die Studenten, die ein Praktikum in der Firma machenten als abhängig Beschäftigte.
Eine Firma, welche drei Studenten insgesamt 13 Wochen beschäftigte, klagte vor dem Sozialgericht dass allerdings die Klage der Firma abwies (S 10 RA 79/04 ). Die Studenten machten eine Betriebspraktikum, welches für ihre Ausbildung zum Diplom Ingenieur für Elektrotechnik notwendig ist.
Dabei gab es vom Deutschen Rentenversicherungsbund eine Betriebsprüfung, die dabei die Sozialversicherungspflicht der Studenten feststellte und etwa 2.700 Euro an Beiträgen zur Sozialversicherung von der Firma nachforderte. Das Gericht bestätigte eigentlich die Auffassung des Deutschen Rentenversicherungsbundes, dass die 3 Studenten während des Praktikums als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind.
Die Beschäftigung der Studenten geht in den Bereich der beruflichen Ausbildung und das Praktikum ist somit kein Teil des Studiums, da die Uni auch keinen Einfluss auf das Praktikum nimmt.
Die Studenten waren in der Firma eingebunden und auch weisungsgebunden und sind deshalb auch abhängig beschäftigt.
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