Versicherung

Strom Preiserhöhung – Anbieter wechseln

Bei einigen Kunden ist für den Strom eine Preiserhöhung ins Haus geflattert, aber bei jeder Erhöhung des Strompreises hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann den Anbieter wechseln.

Derzeit gibt es wieder vereinzelt Preiserhöhungen für den Strom, zumindest Verbraucher in Baden-Württemberg bekommen dies derzeit zu spüren, da die EnBW von Januar an für einige Kunden höhere Strompreise verlangt. Wer bei der EnBW einen so genannten Sondervertrag abgeschlossen hat, muss ab Januar durchschnittlich 7,5 Prozent mehr für seinen Strom bezahlen.

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Die Begründung der EnBW sind die höheren Beschaffungskosten, die in den letzten Jahren in die Höhe gegangen sind. Allerdings werden diese Aussagen von der Verbraucherzentrale bezweifelt. Wie zu lesen ist, ist der Stromverbrauch in Deutschland sehr rückläufig gewesen in den letzten 9 Monaten und dadurch sind auch die Preise für Strom an der Leipziger Börse gesunken.

Außerdem produziert die EnBW einen großen Teil des Stroms selber, demnach dürften die Erzeugungskosten geringer sein als die an Preise an der Strombörse. Aber inzwischen muss man dies nicht mehr mitmachen, denn Kunden die Strom beziehen haben bei einer Erhöhung der Strompreise grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Wer den Stromanbieter wechseln will, kann unten seinen Verbrauch eingeben, der auf der letzten Jahresabrechnung ersichtlich ist. Angst dass man dann keinen Strom mehr hat müssen die Kunden nicht haben, denn dies ist gesetzlich geregelt. Es ist sogar möglich dass der Kunde einen viel besseren Strom Preis hat obwohl der Strom noch vom vorherigen Anbieter geliefert wird.

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